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Was bedeuten entwaldungsfreie Produkte?

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) soll die globale Abholzung durch EU-Konsum reduzieren. Unternehmen müssen nachweisen, dass bestimmte Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen stammen. Die Regelung greift damit in internationale Lieferketten und auch in den Bio-Sektor ein.
Warum brauchen wir Entwaldungsfreie Lieferketten?
Das Abholzen oder Abbrennen der Wälder treibt die Klimakrise und den Verlust der biologischen Vielfalt voran. Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat die Welt in den letzten 30 Jahren etwa 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche fast so groß wie die Europäische Union. Allein in den Tropen wurden 2024 nach Daten von Global Forest Watch 6,7 Millionen Hektar artenreicher primärer Regenwald zerstört – ein neuer Rekordwert. Unser Lebensstil ist dafür mitverantwortlich: In Indonesien werden Wälder gerodet, um Ölpalmen für Palmöl anzubauen. In Südamerika fallen die Wälder, um Flächen für die Rindermast zu gewinnen oder Futtermittel wie Soja anzubauen. Letzteres landet meist in den Mägen unserer Hühner, Schweine und Rinder.
Was bedeutet Entwaldung und entwaldungsfrei?
Die EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Produkte enthält eigene Definitionen zu Wald, Waldschädigung (Degradierung), Entwaldung und Entwaldungsfreiheit.
Entwaldung ist demnach die Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Nutzflächen, unabhängig davon, ob sie vom Menschen verursacht wurde oder nicht, oder ob sie legal ist oder nicht.
"Entwaldungsfrei" bedeutet, dass die Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt worden sein dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Dieser Zeitpunkt wird als Cut-Off-Datum bezeichnet.
Im Fall von Holz (und Holzerzeugnissen) gilt, dass es in einem Wald geschlagen wurde, in dem es seit dem 31. Dezember 2020 keine Waldschädigung gab.
Was bedeuten entwaldungsfreie Produkte?
Die EU will die Abholzung von Wäldern für landwirtschaftliche Produkte ausbremsen und hat bereits 2023 die EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Produkte (englisch: EU Deforestation Regulation, kurz EUDR genannt) erlassen.
Danach dürfen nur noch Produkte in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, wenn sie
- entwaldungsfrei produziert sind,
- nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden,
- und wenn für sie eine Sorgfaltserklärung der Marktteilnehmer vorliegt, die die ersten beiden Punkte bestätigt.
Diese Sorgfaltspflichten betreffen sieben Rohstoffe: Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalmen, Soja und Rinder. Aber auch für zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse, beispielsweise Schokolade oder Möbel, unterliegen der Verordnung.
Für Mittel- und Großunternehmen gilt die EUDR seit 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab 30. Juni 2027.
Was heißt das praktisch?
Beim Handel mit Soja aus Südamerika – beispielsweise aus Brasilien – müssen EU-Importeure nachweisen, woher die Ware stammt und ob die genutzten Flächen bereits vor dem 31. Dezember 2020 (Cut-off-Datum) landwirtschaftlich genutzt wurden. Dazu müssen Eigentumsverhältnisse geklärt, Geodaten erfasst (GEO-Lokalisierung) und eine Kontrolle beispielsweise mit Satellitenbildern eingeführt werden. Die Erfüllung der EUDR-Vorgaben muss durch die jeweiligen Unternehmen entlang der Lieferkette erfolgen.
Aus handelsrechtlichen Gründen gilt die EUDR für Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren Das heißt: Auch hiesige Forstbetriebe sowie Erzeugerinnen und Erzeuger von Soja und Rindfleisch müssen nachweisen, dass sie entwaldungsfreie Produkte liefern, wobei unter bestimmten Umständen vereinfachte Sorgfalts- bzw. Nachweispflichten gelten.
Betrifft die EUDR auch Bio-Unternehmen?
Die Richtlinie gilt in der EU, wirkt aber indirekt auch auf Betriebe in aller Welt, da Unternehmen, die in die EU liefern, die entsprechenden Nachweise erbringen müssen. Beim Import sind vor allem Kaffee, Kakao und Palmöl von der EUDR betroffen. Bio-Soja wird in Deutschland im Ökolandbau überwiegend aus europäischen Anbauregionen bezogen, da der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in Südamerika verbreitet ist, was im EU-Ökolandbau nicht zulässig ist.
Der international agierende Öko-Anbauverband Naturland begrüßt die EUDR, hat aber schon seit 2000 eigene Richtlinien zum Schutz der Regenwälder erlassen. Danach ist eine Rodung und Zerstörung primärer Ökosysteme für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen verboten. Cut-off-Datum ist der 31. Dezember 2000, also 20 Jahre früher als in der EUDR. Wer seine Produkte mit dem Naturland-Label vermarkten will, darf seit diesem Zeitpunkt keine Flächen mehr gerodet haben.
2023 hat Naturland diesen Schutz zudem auf weitere Ökosysteme wie Trockenwälder in Südamerika oder tropische Sekundärwälder ausgeweitet.
Grundsätzlich können wir deshalb zusichern, dass Naturland-Kakao und -Kaffee schon seit über zwanzig Jahren entwaldungsfrei produziert wird,
freut sich Markus Fadl, Pressesprecher von Naturland.
Pro und contra EUDR
Ökoanbau- und Umweltverbände bewerten die EUDR als wichtiges Instrument gegen globale Entwaldung. "Sie ist die erste Verordnung weltweit, die gegen globale Entwaldung vorgeht und den ökologischen Fußabdruck der EU erheblich verringern wird", erklärt Susanne Winter, Programmleiterin Wald beim WWF.
"Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen die Sicherheit, dass kein Produkt mehr in die EU kommt, das Entwaldung verursacht hat", erklärt Martina Schaub, Vorständin von der Tropenwaldstiftung Oro Verde.
Kritisch gesehen wird vor allem die Umsetzung. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Bauernverband verweisen auf zusätzlichen bürokratischen Aufwand, steigende Haftungsrisiken sowie offene Fragen bei Kontrollen in den Herkunftsländern. Auch die praktische Umsetzung der Geolokalisierung wird als herausfordernd bewertet. Mittlerweile wurden jedoch Vereinfachungen der Regelung beschlossen, um den Umsetzungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Regelung Auswirkungen auf Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie Kooperativen im globalen Süden haben kann. Unklare Besitzverhältnisse und komplexe Nachweispflichten könnten die Umsetzung erschweren und im Einzelfall zu Unsicherheiten in Lieferbeziehungen führen.
Wird die EUDR wieder verschoben?
Aufgrund der Kritik an zu viel Bürokratie wird die EUDR immer wieder diskutiert und von der Europäischen Union verschoben: Sie soll nun am 30. Dezember 2026 in Kraft treten – zunächst nur für größere Konzerne. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro müssen die Verordnung ab dem 30. Juni 2027 umsetzen. (EUDR: EU verschiebt Waldschutz-Verordnung erneut bis Ende 2026). Darüber hinaus wurden weitere Punkte geändert, wie etwa die Abgabe der Sorgfaltserklärung.
Mehr zum Thema auf Oekolandbau.de:
Weitere Infos im Web
- Was ist die EUDR?
- Erklärfilm zu Entwaldungsfreien Lieferketten (2024) (Das im Video genannte Startdatum der Verordnung hat sich geändert: Die EUDR gilt erst ab dem 30. Dezember 2026, für kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027.)
- Durchbruch bei der EUDR: Einigung auf wesentliche Erleichterungen und Verschiebung der Anwendung
Letzte Aktualisierung 01.07.2026





