Häufig kommt es durch mangelndes Wissen und Bewusstsein zu Abdriftschäden. Ein erster Schritt ist es deshalb, die Besitzerinnen und Besitzer der angrenzenden Flächen über die Nachbarschaft zu Bio-Anbauflächen zu informieren. Die Information kann man in einem Nachbarschaftsbrief oder auch im persönlichen Gespräch vermitteln. Egal, welcher Weg gewählt wird, es sollte deutlich werden, weshalb Abdriftschäden für den Bio-Betrieb zu massiven wirtschaftlichen Problemen führen: Ernte und Lagerung der Produkte von betroffenen Flächen müssen getrennt erfolgen, unter Umständen ist eine Vermarktung sogar unmöglich. Außerdem wird für betroffene Flächen im laufenden Förderjahr keine Ökoprämie ausbezahlt. Im schlechtesten Fall wird sogar der Ökostatus der Fläche aberkannt. Sie muss dann über zwei Jahre wieder umgestellt werden, wodurch möglicherweise langfristige Verträge nicht mehr bedient werden können.
In einem nächsten Schritt kann man Nachbarbetriebe darauf hinweisen, wo Informationen zur Abdriftvermeidung zu finden sind. Generell sind alle Landwirtinnen und Landwirte gesetzlich verpflichtet, nach den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz" zu arbeiten. Darin sind Maßnahmen zur Vermeidung von Abdrift aufgeführt.
Tipps, um direkte Abdrift- und Spritzschäden zu verringern:
- Nur unter optimalen Bedingungen spritzen oder düngen (Windgeschwindigkeiten von weniger als fünf Meter pro Sekunde, Lufttemperatur von weniger als 25 Grad Celsius, Luftfeuchtigkeit unter 30 Prozent).
- Abdriftmindernde Düsen und Techniken verwenden und die Fahrgeschwindigkeit anpassen
- Den richtigen Abstand zum Nachbarfeld wählen, unter Beachtung der Breite des Spritzfächers beziehungsweise der Streuweite des Düngerstreuers, der Gestängeführung und -höhe bei Feldspritzgeräten, der entsprechenden Anlage der Fahrgassen, etc.
- Richtige Geräteführung sowie Ausschalten der Geräte beim Wenden am Grundstücksrand beziehungsweise Nutzung der Grenzstreueinrichtung
- Pufferstreifen anlegen
- Lohnunternehmer und andere ortsfremde Personen über die genauen Örtlichkeiten und Feldgrenzen in Kenntnis setzen
Was im Schadensfall zu tun ist
Entstandene Schäden sollten zeitnah und möglichst ausführlich dokumentiert werden. Dazu sollten in jedem Fall die exakt betroffene Fläche und Kultur benannt und gegebenenfalls Probenmaterial entnommen werden. Die Beschreibung des sichtbaren Schadbildes sowie Fotos unter Angabe von Ort und Zeit sind ebenfalls hilfreich. Außerdem ist es im Schadensfall empfehlenswert, die Versicherungen beider Parteien und die zuständige Öko-Kontrollstelle zu informieren sowie gegebenenfalls Sachverständige hinzuziehen.
Im Interesse der Gemeinschaft sollte jedoch jeder sein Möglichstes tun, Abdrift von vornherein zu vermeiden. Kommt es dennoch zum Schadensfall, sollten Nachbarinnen und Nachbarn gemeinsam eine Lösung finden. Denn rechtliche Streitigkeiten sind langwierig und belasten das nachbarschaftliche Verhältnis nachhaltig.