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Unzulässige Wirkstofffunde in der Bio-Wertschöpfungskette

Das Projekt "PSM-Wirkstofffunde" hatte zum Ziel, das Thema unzulässiger Pflanzenschutzmittel- und Wirkstofffunde in der Bio-Wertschöpfungskette zu beleuchten. Hierzu wurden Problembereiche im Detail analysiert sowie Informations- und Wissenslücken identifiziert. Darauf aufbauend konnten Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. An der Umsetzung war ein Expertenrat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Forschungs-, Verarbeitungs-, Handels- und Kontrollinstitutionen beteiligt.
Empfehlungen für die Praxis
Wissensabgleich zu Kontaminationsursachen
Für eine Beurteilung von Funden ist Wissen über das Kontaminationspotenzial und die Kontaminationsursachen unzulässiger Pflanzenschutzmittelwirkstoffe essentiell. Eine Liste mit wirkstoffspezifischen Informationen finden Sie im Projektbericht.
Datenbasis verbessern
Um wirtschaftlichen Schaden durch Sperrungen zu vermeiden, müssen Befunde einzuordnen sein. Die Ursachen für unzulässige Wirkstofffunde sollten möglichst eindeutig und schnell geklärt werden. Dazu sollten Daten zu Verdachts-fällen systematisch sowie auch elektronisch auswertbar dokumentiert werden. Um die Aufklärung von Fällen zu unterstützen, sollte die Fundursache hinterlegt werden.
Bio-Integrität durch harmonisierte Prozesse sichern
Der Prozess der risikoorientierten Probenahme bis hin zur sachgerechten Interpretation seitens der zuständigen Behörden und Öko-Kontrollstellen sollte optimiert werden. In den zuständigen Stellen sollten eindeutige, kurze Entscheidungswege mit klaren Kompetenzzuschreibungen etabliert werden. Fachlich fundierte Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen müssen vorangetrieben werden.
Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht
Im Falle eines Verdachts, dass ein Erzeugnis nicht den Anforderungen der neuen EU-Bio-Verordnung entspricht, müssen Unternehmen prüfen, ob dieser Verdacht "begründet" ist oder "ausgeräumt" werden kann. Bei Funden nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe ist eine eigenständige Prüfung der Betriebe und Unternehmen vorgesehen.
Hier finden Sie den Praxisleitfaden zu Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß.
Die neue Bio-Verordnung klärt Verantwortlichkeiten bei einem Verdacht auf einen Verstoß gegen diese. Der Leitfaden hilft bei der Umsetzung dieser Vorgaben auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. (Dr. Alexander Beck, Marlene Ariana Milan)
Informationen zum Projekt
Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue EU-Bio-Verordnung 2018/848 rechtswirksam. Neu im EU-Bio-Recht ist eine stärkere Berücksichtigung des Umgangs mit Funden nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe. Auf konventionellen Anbauflächen ist die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel weitverbreitet. Für die Eigenkontrolle in Unternehmen, aber auch für Kontrollstellen und zuständige Behörden ergeben sich dadurch Fragen: Wie ist mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel- und Wirkstofffunden in der Bio-Wertschöpfungskette umzugehen? Und wie sind Kontaminationsfälle von einer nicht erlaubten Anwendung abzugrenzen? Diese Beurteilung stellt die gesamte Branche vor große Herausforderungen.
Wirkstoffe mit hohem Kontaminationspotenzial
Die Belastung von Bio-Produkten mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen ist im Vergleich zu konventionellen Produkten sehr gering. Eine vollständige "Rückstandsfreiheit" kann jedoch aufgrund des weitverbreiteten Einsatzes dieser Stoffe in der konventionellen Produktion nicht sichergestellt werden. Im Projekt wurden im Rahmen von Expertenbefragungen 14 Wirkstoffe identifiziert, die ein besonders hohes Kontaminationsrisiko für die Bio-Wertschöpfungskette darstellen, sowie deren Kontaminationsursachen näher beleuchtet.
Datenbasis unzureichend
Für die sachgerechte Beurteilung von unzulässigen Wirkstofffunden entlang der Bio-Wertschöpfungskette steht bislang nur eine unzureichende und heterogene Datenbasis zur Verfügung. Fälle sollten zukünftig systematisch und elektronisch auswertbar dokumentiert werden. Hierzu wird eine verbesserte Erfassung benötigt.
Unterschiedliche Vorgehensweisen bei der EU-Bio-Kontrolle
Die Situationsanalyse zeigt große Verfahrensunterschiede in den Ländern der EU, eine zu starke Fokussierung auf Endproduktproben und ein heterogenes Kompetenzniveau im Umgang mit unzulässigen Wirkstofffunden auf. Dies führt zu Verzögerungen im Prozess und zusätzlichen Kosten.
Heterogener Umgang mit unzulässigen Wirkstofffunden
Im EU-weiten Handel führen unterschiedliche Vorgehensweisen bei Wirkstofffunden zu Wettbewerbsverzerrungen. Zusätzlich ist auch der unternehmensspezifische Umgang sehr heterogen. Noch offene rechtliche Fragen gilt es zu harmonisieren. Dabei ist darauf zu achten, dass Folgeschäden für diejenigen Unternehmen vermieden werden, die den ökologischen Produktionsprozess eingehalten haben. Rechtliche und ökonomische Folgen für Unternehmen aufgrund von unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene sind zukünftig näher zu untersuchen.
- Marlene Ariana Milan (Projektleitung), Dr. Mareike Possienke, Jana Furtwengler, FiBL Deutschland e.V., Frankfurt am Main
- Dr. Alexander Beck, Pia Uthe, Büro Lebensmittelkunde und Qualität, Bad Brückenau
- Dr. Jochen Neuendorff, Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Göttingen
- Kevin Smith-Weißmann, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Berlin
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
Marlene Ariana Milan
E-Mail: marlene.milanfiblorg
Telefon: 069 / 71 37 69 95 20
02/2020 – 01/2022
Die Inhalte dieser Seite finden Sie hier auch in einem Praxismerkblatt als PDF-Datei.
Letzte Aktualisierung 04.02.2022
