Geflügelhaltung

Grundlagen der ökologischen Geflügelhaltung

Geflügel ist das häufigste Nutztier in Deutschland. Mit über 159 Millionen Tieren dominiert auf deutschen Geflügelhöfen das Huhn. Legehennen und Masthühner stellen damit 90 Prozent des Geflügelbestandes (Statistik des BMEL). Kennzeichen der ökologischen Haltung ist neben dem vorgeschriebenen Auslauf und einer geringeren Besatzdichte im Stall, die Fütterung mit Ökofutter. Die rechtlichen Vorgaben zur ökologischen Geflügelhaltung sind in der neue EU-Öko-Verordnung VO 2018/848, die seit dem 01.01.2022 gültig ist, und den dazugehörenden Durchführungsverordnungen definiert.

Was schreiben die EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Geflügelhaltung vor?

Diese Rechtstexte gelten bei der Haltung von Geflügel im Öko-Landbau ab 01.01.2022:

  •  Verordnung (EU) 2018/848
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 (Tierhaltung und Tierzukäufe)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 (Futtermittel und Zusatzstoffe)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/2146 (Ausnahmeregelung für Katastrophenfälle u.a.)

Rassen und Zucht

In der Landwirtschaft wird zwischen zwei Züchtungen unterschieden: Den Masthühnern und den Legehennen. Während die schnell wachsenden Masthühner zur Fleischproduktion gehalten werden, wachsen die Legehennen bei weitem nicht so schnell, legen allerdings im Schnitt circa 300 Eier pro Jahr.

Um intensive Aufzuchtmethoden bei Masthühnern zu vermeiden, wird Geflügel entweder bis zum Erreichen eines Mindestalters aufgezogen, oder es muss sich um langsam wachsende Rassen handeln.

Haltung

In der ökologischen Geflügelhaltung müssen die Tiere vom frühestmöglichen Alter an tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Freigelände haben wann immer die physiologischen und physischen Bedingungen dies gestatten (mindestens aber ein Drittel der Lebensdauer), ausgenommen bei unionsrechtlich vorgesehenen vorübergehenden Beschränkungen. Das Freigelände muss überwiegend aus einer Vegetationsdecke bestehen, muss für die Tiere attraktiv und für alle Tiere uneingeschränkt zugänglich sein.

Bei dem Geflügelstall ist darauf zu achten, dass mindestens ein Drittel der Bodenfläche von fester Beschaffenheit sein muss. Geflügelställe müssen mit Sitzstangen oder erhöhten Sitzebenen oder beidem ausgestattet sein. In einem einzelnen Stallabteil eines Geflügelstalls dürfen nicht mehr als 3 000 Legehennen oder 4 800 Masthühner gehalten werden. Für Geflügelställe mit mehreren getrennten Stallabteilen zur Haltung mehrerer Herden gilt, dass der Kontakt mit anderen Herden eingeschränkt ist, und dass sich Tiere aus verschiedenen Herden im Geflügelstall nicht mischen können. In Geflügelställen dürfen Mehretagen-Systeme zum Einsatz kommen. Diese dürfen einschließlich der Bodenfläche nicht mehr als drei Ebenen nutzbarer Fläche aufweisen. Bei den Anforderungen bei der Besatzdichte gilt für Mastgeflügel die Obergrenze von 21 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche. Für Legehennen gilt 120 Quadratzentimeter pro Henne.

Um den Anforderungen der neuen EU-Öko-Verordnung zu entsprechen, wird den Betrieben eine Übergangsfrist von 3 bis 8 Jahren ab dem 1. Januar 2021 gewährt, um die notwendigen Anpassungen und Umbauarbeiten vornehmen zu können.

Ernährung

Alle in der ökologischen Tierhaltung verwendeten Futtermittel müssen frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sein. Das Futter muss zu 100 Prozent aus ökologischer Erzeugung stammen. Davon über 30 Prozent vom eigenen, beziehungsweise falls nicht verfügbar, von einem Betrieb aus derselben Region.

Es darf bis zu 100 Prozent Umstellungsfutter verwendet werden, wenn dieses vom eigenen Betrieb stammt. Bei zugekauftem Futter darf im Durchschnitt bis zu 25 Prozent der Futterration aus Umstellungsfuttermitteln bestehen, die im zweiten Jahr der Umstellung erzeugt wurden und 20 Prozent bei Futterpflanzen die im ersten Jahr der Umstellung sind.

Der Tagesration von Geflügel ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben. Um den Nährstoffbedarf von Junggeflügel an bestimmten Eiweißverbindungen zu decken, gilt bis zum 31. Dezember 2025 eine Übergangsregelung, um die Verwendung konventioneller Eiweißfuttermittel für die Fütterung von Geflügel zuzulassen (maximal 5 Prozent der Trockenmasse an Futtermittel im Jahr). Ziel ist die schrittweise Abschaffung dieser abweichenden Regelung.

Die Gesamtmenge des ausgebrachten Stallmists (Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft) darf 170 Kilogramm Stickstoff je Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten.

Tierzukauf

Grundsätzlich sollen die Tiere nur von Öko-Betrieben bezogen werden. Der Zukauf konventioneller Tiere ist nur möglich, wenn die gewünschten Eigenschaften bei Öko-Tieren nicht erhältlich sind. Dafür ist eine Recherche auf der Verfügbarkeits-Datenbank „www.organicXlivestock.de“ nötig. Ergibt die Recherche, dass Öko-Tiere nicht verfügbar sind, kann bzw. muss eine Ausnahmegenehmigung zur Einstallung nichtökologischer Tiere beantragt werden. Wenn beim erstmaligen Aufbau eines Geflügelbestands oder bei Erneuerung oder Wiederaufbau des Bestands der qualitative oder quantitative Bedarf nicht gedeckt werden, kann konventionelles Geflügel dazugekauft werden, sofern die Junghennen für die Eiererzeugung und das Geflügel für die Fleischerzeugung weniger als drei Tage alt sind. Aus ihnen gewonnene Erzeugnisse können nur unter Einhaltung des Umstellungszeitraums als ökologisch produziert gelten.

Letzte Aktualisierung 26.09.2023

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