Mit der sechsten Lebenswoche beginnt für Puten die Mastphase. Öko-Puten werden in der Regel nach 20 Wochen geschlachtet. Doch zu keiner Zeit darf die vorgeschriebene Grenze von 21 Kilogramm Lebendgewicht je Quadratmeter Stallfläche überschritten werden. Um das Gewicht der Puten besonders in den letzten Mastwochen stets im Blick zu behalten, sollten die Tiere zur Kontrolle wöchentlich gewogen werden.
Die Tiere aus gemischtgeschlechtlichen Gruppen werden beim Verladen nach Geschlechtern sortiert. Zuerst werden die Hennen verladen, und die Hähne gehen zurück in den Stall. Die Putenhähne werden eine Woche später zum Schlachten abgeholt. Der Grund für die Trennung nach Geschlechtern ist der große Gewichtsunterschied zwischen Henne und Hahn. Schlachtbetriebe benötigen ein möglichst einheitliches Gewicht der Tiere einer Schlachtgruppe, weil sie ihre Anlage auf das genaue Tiergewicht einstellen müssen.
Transport
Für den sachgerechten Transport der Tiere zum Schlachthof sind Geflügelmastbetrieb, Spedition und Schlachterei gleichermaßen verantwortlich. Die meisten Putenhaltungsbetriebe haben feste Abnahmeverträge mit Vermarktern. Viele sind Lohnmäster. In der Regel wird der Transport dann vom Abnehmer organisiert, der sich damit verpflichtet, die Tierschutztransportverordnung einzuhalten.
Schlachtung
Direktvermarkter müssen sich einen Geflügelschlachthof suchen, der auch kleine Mengen Geflügel und Tiergruppen mit wenig einheitlichen Gewichten schlachtet. Die EU-Öko-Verordnung erlaubt die Schlachtung von Öko-Puten auch in konventionellen Schlachtbetrieben. Die Bio-Landwirtin oder der -Landwirt muss mit dem Schlachtbetrieb dann einen Subunternehmervertrag abschließen.
Hofschlachtung
Das Schlachten und Zerlegen von Mastgeflügel ist mit hohen Auflagen verbunden wie der Einhaltung der Handwerksordnung, einer Gewerbeanmeldung und einer EU-Zulassung. Es gibt jedoch eine Ausnahme: das Schlachten von weniger als 10.000 Stück Geflügel im Jahr im landwirtschaftlichen Betrieb. Dafür muss der Geflügelhalter auf seinem Betrieb einen Schlachtraum einrichten und ihn beim Veterinäramt anmelden. Eine Alternative kann die mobile Schlachtanlage sein. Die Geflügelhalterin oder der -halter mietet das Schlachtmobil und beauftragt den Betreiber der mobilen Anlage mit dem Schlachten. Auch im Schlachtmobil dürfen nur betriebseigene Tiere geschlachtet werden, und das Fleisch darf nur an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgegeben werden.