THG-Emissionen in der Landwirtschaft

Welche Emissionen lassen sich der Landwirtschaft zurechnen?

Die Landwirtschaft zählt zwar nicht zu den größten Emittenten von Treibhausgasen (THG), ihr Anteil an den gesamten Treibhausgas-Emissionen in Deutschland ist aber auch nicht unerheblich. Die Emissionen der Landwirtschaft setzen sich aus verschiedenen Bereichen zusammen.

Laut der offiziellen Emissionsberichterstattung des Umweltbundesamtes (nach Klimaschutzgesetz) lagen die THG-Emissionen der deutschen Landwirtschaft 2020 bei rund 62,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Das sind 8,7 Prozent der gesamten deutschen THG-Emissionen. Unter diese THG fallen insbesondere solche aus tierischer Verdauung (38 Prozent, vor allem Methan), aus landwirtschaftlichen Böden (30 %, vor allem Lachgas) und dem Wirtschaftsdüngermanagement (15 Prozent, Methan und Lachgas). Aber auch jene aus der Nutzung fossiler Energieträger wie Diesel für Treibstoff oder Wärme innerhalb der Landwirtschaft werden hier hinzugezählt. 

Laut einem Gutachten, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Forschungseinrichtungen 2021 für die Stiftung Klimaneutralität (PDF-Dokument) erarbeitet haben, ist das aber nur die halbe Wahrheit. Denn je nach Bilanzierungsziel lassen sich der deutschen Landbewirtschaftung auch noch andere Emissionen hinzurechnen. 

Landnutzung und Forstwirtschaft als große Klimafaktoren

Sehr bedeutend sind hier vor allem die Emissionen, die durch die landwirtschaftliche Nutzung von trockengelegten Moorböden entstehen. Durch Mineralisation werden jährlich bedeutende Mengen an Kohlenstoff aus diesen organischen Torfböden in Form von Kohlendioxid an die Atmosphäre abgegeben. Sie werden in der Treibhausgasberichterstattung der UN-Klimarahmenkonvention nicht direkt der Landwirtschaft zugeordnet, sondern unter die Quellgruppe 4 "Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft – LULUCF" gefasst. Die Emissionen aus dieser Quellgruppe (Ackerland und Grünland) betrugen 2020 rund 37 Millionen Tonnen und hatten damit einen Anteil von 5,1 Prozent an den gesamten deutschen THG-Emissionen. Würde man sie den Emissionen der Quellgruppe Landwirtschaft hinzurechnen, käme man für den Bereich Landbewirtschaftung insgesamt auf knapp 13,8 Prozent. 

Auch die Emissionen, die bei der Produktion von Mineraldüngern, Pflanzenschutzmitteln und anderen agrarischen Betriebsmitteln entstehen, werden offiziell nicht der Quellgruppe Land-wirtschaft zugerechnet. Als besonders energieintensiv und klimawirksam gilt hier die Herstellung von stickstoffhaltigen Mineraldüngern. Nach einer Schätzung für das Jahr 2007 wurden in dieser Quellgruppe 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert, was im Jahr 2019 2,8 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands entspräche. Mit ihnen zusammen würde die deutsche Landbewirtschaftung auf einen Anteil von über 16 Prozent kommen. Streng genommen könnte man dem Bereich Landbewirtschaftung auch noch die Emissionen hinzurechnen, die beim Anbau und Transport von importierten Futtermitteln (vor allem Soja) entstehen, die hierzulande an Nutztiere verfüttert werden. Hier kommen, je nach Bedingungen im Anbauland, jährlich zwischen 3,8 und 24 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zusammen, so das Gutachten. Offiziell werden diese Emissionen jedoch den Ländern zugerechnet, in denen die Futtermittel angebaut werden. 

Landwirtschaftliche Bioenergien reduzieren THG-Ausstoß

Landwirtschaftliche Bioenergien wie Biogas oder Biokraftstoffe ersetzen heute teilweise fossile Energieträger und reduzieren damit die THG-Emissionen Deutschlands insgesamt um 4,8 Prozent. Denn das bei der Verbrennung von Bioenergie entstehende CO2 ist klimaneutral. 

Die Autorinnen und Autoren des Gutachtens merken jedoch an, dass die THG-Minderungswirkung der Bioenergie, die durch die Substitution fossiler Energieträger entsteht, bei zunehmendem Einsatz erneuerbarer Energien zurückgehen wird. Bei vollständiger Umstellung würden keine fossilen Energieträger mehr durch Bioenergie ersetzt, sodass die THG-Minderungswirkung ganz entfällt. Die Substitutionswirkung sei keine "negative Emission" und folglich nicht mit der Kompensation von Emissionen durch Kohlenstoffsenkenaufbau vergleichbar.


Letzte Aktualisierung 30.08.2022

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