Mehr Ökolandbau durch Gemeinwohl-Verpachtung und -Vergütung

Mehr Ökolandbau durch Gemeinwohl-Verpachtung und -Vergütung

Im letzten Newsletter hatten wir die Städte Bonn und Münster mit ihren jeweiligen Ansätzen zur Gemeinwohl-Verpachtung vorgestellt. Heute zeigt Neumarkt, wie eine Kommune die Leistungen der Landwirtschaft für das Gemeinwohl monetär honorieren kann.

Stadt Neumarkt fördert Gemeinwohlleistung in Landwirtschaft

Die Bodenfruchtbarkeit steigern, die Grundwasserreinheit und die Grundwasserneubildung unterstützen, Insekten schützen, Biodiversität fördern und junge Menschen ausbilden – das alles sind Leistungen, die Landwirtinnen und Landwirte für die Gesellschaft erbringen, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten.

Der Stadtrat der Stadt Neumarkt initiierte daher ein im Januar 2026 gestartetes Pilotprogramm, das diese Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft honoriert. Neumarkt in der Oberpfalz ist damit die erste Kommune, die auf der Basis der sogenannten Regionalwert - Leistungsrechnung ein derartiges Vergütungsprogramm für die lokale Landwirtschaft auflegt.

Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn zeigte sich nach dem einstimmigen Beschluss hocherfreut: "Der ländliche Raum hat für uns eine enorm hohe Bedeutung und trägt entscheidend zur Lebensqualität in unserer Stadt bei. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir bei diesem Projekt fraktionsübergreifend an einem Strang ziehen und damit unsere Wertschätzung für eine nachhaltige Landwirtschaft in Neumarkt ausdrücken."

Wie errechnet sich die Honorierung der Gemeinwohlleistungen?

Entwickelt hat die Methodik der Regionalwert Leistungsrechnung die gleichnamige Regionalwert Leistungen GmbH. Die rund 400 Kennzahlen wurden gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten, Wissenschaftlern und weiteren Stakeholdern in Workshops erarbeitet.

Als Ergebnis werden angezeigt:

  • der monetäre Wert der Regionalwertleistungen
  • der jeweilige Nachhaltigkeitsgrad in den verschiedenen Dimensionen und Bereichen.

Dabei flossen auch Erkenntnisse der Neumarkter Lammsbräu ein, die bereits Erfahrungen mit der Zahlung einer Gemeinwohlprämie an ihre Lieferbetriebe der Erzeugergemeinschaft ökologische Braustoffe gemacht haben.

Die Methodik wurde in einem fast ein Jahr dauernden Modellvorhaben erprobt, in das insgesamt acht interessierte lokale landwirtschaftliche Betriebe intensiv eingebunden wurden. Diese erfassten ihre Daten mit der Regionalwert-Leistungsrechnung. Diese intensive Einbeziehung der landwirtschaftlichen Betriebe sicherte ein praxisorientiertes Vorgehen.

Details des Vergütungsprogramms

Um als landwirtschaftlicher Betrieb an dem Vergütungsprogramm der Stadt Neumarkt partizipieren zu können, gelten folgende Kriterien:

  • Der landwirtschaftliche Betrieb muss auf mindestens 5 Hektar auf eigenen oder gepachteten Flächen im Stadtgebiet wirtschaften und an der Regionalwert-Leistungsrechnung teilnehmen.
  • Die Auszahlung der Vergütungsleistung erfolgt dann ab einem erreichten Nachhaltigkeitsgrad von 55 Prozent nach Vorlage aller Daten und Bewertung durch die Regionalwert Leistungen GmbH einmalig jeweils in den Kalenderjahren 2026, 2027 und 2028.
  • Die Basisvergütung bei einem Nachhaltigkeitsgrad von mindestens 55 Prozent beträgt 1.200 Euro. Pro Prozentpunkt steigt die Vergütungssumme um 100 Euro. Bei einem Nachhaltigkeitsgrad von 85 Prozent oder mehr erreicht die Vergütungssumme den maximalen Betrag von 4.200 Euro pro Jahr.
  • Im ersten Jahr wird die auszuschüttende Summe auf 25.000 Euro geschätzt.

Kleinere Betriebe sollen besonders bevorzugt werden. Deshalb erfolgt die Vergütung unabhängig von der Betriebsgröße.

Das drei Jahre dauernde Pilotprogramm soll mehr Aufmerksamkeit und mehr Wertschätzung für nachhaltige Praktiken und Leistungen in der Landwirtschaft erreichen. So möchte Neumarkt eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Neumarkter Nachhaltigkeitsstrategie insbesondere in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität sowie Lebensstil und Ernährung fördern.

Kontakt gewünscht?

Werner Ebert stellt gerne den Kontakt zu den Personen her, die das Projekt in der jeweiligen Kommune verantworten.
Mail: werner.ebert@biostaedte.de  
Telefon: 0911 9400 9945


Letzte Aktualisierung 25.02.2026

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