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Seit 2022 regelt die EU-Öko-Verordnung 2018/848 den Einsatz von Aromen in Bio-Lebensmitteln. Dabei muss der Aromabestandteil von Bio-Aromen zu mindestens 95 Prozent aus dem in Bezug genommen Ausgangsstoff gewonnen werden. Außerdem muss sowohl der aromatisierende als auch der nicht aromatisierende Bestandteil jeweils zu mindestens 95 Prozent aus ökologischen Zutaten hergestellt sein. Die Verordnung hat damit eine einheitliche Definition eingeführt, um den Markt zu vereinheitlichen und Missverständnisse zu vermeiden. mehr lesen
Die EU-Öko-Verordnung 2018/848 regelt den Einsatz von konventionellen Aromen in Bio-Lebensmitteln. Sie besagt, dass nur Aromaextrakte und natürliche Aromen, die aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff hergestellt wurden, eingesetzt werden dürfen. Des Weiteren müssen Aromen in der Berechnung des Anteils der landwirtschaftlichen Zutaten berücksichtigt werden. mehr lesen
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