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Ökologische Kaninchenhaltung

Für die ökologische Haltung von Kaninchen gab es bisher nur Richtlinien einzelner Bio-Verbände. Mit der neuen EU-Öko-Verordnung hat sich dies geändert. Was muss bei der Haltung von Bio-Kaninchen beachtet werden?
Diese Rechtstexte gelten bei der Haltung von Kaninchen im Öko-Landbau seit dem 1.1.2022:
- Verordnung (EU) 2018/848
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 (Tierhaltung und Tierzukäufen)
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 (Futtermittel und Zusatzstoffe)
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/2146 (Ausnahmeregelung für Katastrophenfälle u.a.)
Die einzelnen Festlegungen finden sich dabei sowohl in der Basisverordnung VO (EU) 2018/848 (dort vor allem im Teil II) als auch in der Durchführungsverordnung 2020/464 (Tierhaltung und Tierzukäufe) (dort vor allem im Kapitel II).
Regelungen für die ökologische Kaninchenhaltung
Da die Tierhaltung im Ökolandbau flächengebunden erfolgt, darf die Gesamtbesatzdichte den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten. Dies gilt für eigene Flächen sowie Flächen eines regionalen Kooperationsbetriebs, der die Wirtschaftsdünger verwertet.
- Säugende Muttertiere mit Jungen bis zum Absetzen (Lebendgewicht bis einschließlich 6 kg)
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche pro Tier ohne Plattformen): 0,6 m2
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche pro Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Säugende Muttertiere mit Jungen bis zum Absetzen (Lebendgewicht über 6 kg)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,72 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen (Lebendgewicht bis einschließlich 6 kg)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,5 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen (Lebendgewicht über 6 kg)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,62 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Mastkaninchen vom Absetzen bis zur Schlachtung, Nachzuchtkaninchen (vom Ende der Mast bis 6 Monate)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- fester Stall: 0,2 m2
- mobiler Stall: 0,15 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- fester Stall: 0,5 m2
- mobiler Stall: 0,4 m2
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- Erwachsene Rammler
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,6 m2 bzw. 1 m2 (wenn Rammler weibliche Tiere zur Paarung empfängt)
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere und trockene Liege- oder Ruheflächen aufweisen, die in fester, nicht perforierter Bauweise ausgeführt sind. Im Ruhebereich muss reichlich trockene Einstreu vorhanden sein, die aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen muss. Die Einstreu kann mit Mineralstoffen, die als Düngemittel oder Bodenverbesserer für die Verwendung im ökologischen Anbau zugelassen sind, verbessert und angereichert werden. Zudem brauchen die Kaninchen Material zum Benagen. Die Ställe müssen so hoch sein, dass die Kaninchen mit aufgerichteten Ohren stehen können, und so gestaltet sein, dass eine Haltung in Gruppen möglich ist.
Die Kaninchen sind in Gruppen zu halten. Rammler, trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen dürfen aus Tierschutzgründen zeitweise getrennt von der Gruppe gehalten werden, wenn sie weiter Blickkontakt zu den anderen Tieren haben.
Während der Weidezeit müssen Kaninchen Zugang zu Weideland, außerhalb der Weidezeit Zugang zu einem Auslauf mit Pflanzenbewuchs haben. Das gilt für die Haltung in festen und mobilen Ställen. Mobile Ställe müssen so oft wie möglich versetzt werden, um das Weideland bestmöglich zu nutzen. Zudem müssen ihnen überdachte Unterstände, einschließlich dunkler Verstecke, eine erhöhte Plattform, auf der sie entweder drinnen oder draußen sitzen können und genügend Nestmaterial für alle säugenden Muttertiere zur Verfügung gestellt werden. Weibliche Tiere müssen mindestens eine Woche vor Geburtstermin, sowie die gesamte Säugeperiode, Zugang zu Nestern haben.
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Mindestens 70 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen. Mindestens 60 Prozent Grundfutter sind vorgeschrieben.
Umstellung
Betriebe müssen, bevor sie Kaninchen mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau vermarkten können, einen Umstellungszeitraum durchlaufen. In dieser Zeit müssen die Tiere ökologisch gefüttert und gehalten werden. Dieser Zeitraum beträgt drei Monate.
Tierzukäufe
Beim Zukauf von Kaninchen gilt grundsätzlich, dass diese aus ökologischer Herkunft stammen müssen. Sind jedoch die gewünschten Tiere in Öko-Qualität nicht verfügbar, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, nichtökologische Jungtiere zu Zuchtzwecken und zum Aufbau des Bestandes einzusetzen. Diese Kaninchen müssen in diesem Fall jünger als drei Monate alt sein.
Bei Nichtverfügbarkeit ökologischer Tiere können zwecks Erneuerung eines Bestandes außerdem ausgewachsene männliche Tiere sowie weibliche Tiere, die noch nicht geworfen haben, zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Dabei darf der Umfang der eingesetzten Tiere 20 Prozent des vorhandenen Bestands nicht überschreiten. Umfasst der Bestand weniger als 10 Tiere, so darf maximal ein konventionelles Tier pro Jahr zur Bestandserneuerung eingesetzt werden.
Die Verfügbarkeit entsprechender ökologischer Zuchttiere kann über die Datenbank organicXlivestock geprüft werden. Über diese Datenbank ist auch der Antrag für den Zukauf konventioneller Tiere zu stellen.
Bio-Futtermittel für Kaninchen
Kaninchen muss in der ökologischen Haltung ständiger Zugang zu Raufutter gewährt werden. Wenn nicht ausreichend Gras z.B. über eine Weidenutzung zur Verfügung gestellt werden kann, muss faserhaltiges Raufutter wie Stroh oder Heu bereitgestellt werden. Grundfutter muss mindestens 60 Prozent der gesamten Futterration ausmachen. Für alle angebotenen Futtermittel gilt, dass diese zu mindestens 70 Prozent aus dem eigenen Betrieb stammen müssen. Falls dies nicht möglich sein sollte, können diese Futtermittel auch über eine Zusammenarbeit mit anderen Öko-Betrieben oder Futtermittelunternehmen bereitgestellt werden, die Futtermittel aus derselben Region verwenden.
Wie bei allen landwirtschaftlichen Betrieben, die ökologische Tierhaltung betreiben, darf die angebotene Futterration im Durchschnitt bis zu 25 Prozent Umstellungsfuttermittel enthalten, also Ware, die im zweiten Umstellungsjahr erzeugt wurde. Stammen diese Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb, kann dieser Prozentsatz bis auf 100 Prozent erhöht werden. Weiterhin dürfen im Durchschnitt bis zu 20 Prozent der angebotenen Futterration aus Futtermitteln des ersten Umstellungsjahres kommen, wenn diese Futtermittel auf den betriebseigenen Flächen angebaut wurden. Dies ist allerdings beschränkt auf Dauergrünland, mehrjährige Futterkulturen und Eiweißpflanzen. Werden Futtermittel sowohl aus dem ersten als auch aus dem zweiten Umstellungsjahr verfüttert, dann darf der Anteil von 25 Prozent in der Gesamtration nicht überschritten werden.
Während der Säugeperiode sind Kaninchen vorzugsweise mit Muttermilch zu füttern. Der Zeitraum beträgt dabei 42 Tage ab der Geburt.
Bio-Haltungsbedingungen für Kaninchen
Die Haltungsbedingungen der Kaninchen sind in der EU-Öko-Verordnung sehr detailliert geregelt. Wann immer es den Umständen entsprechend möglich ist, müssen Kaninchen Zugang zu Weideland haben. Dabei sollen die Tiere in Aufzuchtsystemen gehalten werden, die, je nach Verfügbarkeit von Weideflächen, zu verschiedenen Zeiten des Jahres ein Maximum an Weidegang gewährleisten. Während dieser Weidezeit müssen Kaninchen in mobilen Ställen auf Weideland oder in festen Ställen mit Zugang zu Weideland gehalten werden. Außerhalb der Weidezeit dürfen Kaninchen in festen Ställen mit Zugang zu einem Auslauf mit Pflanzenbewuchs, vorzugsweise Weideland, gehalten werden.
Mobile Ställe auf Weideland werden so oft wie möglich versetzt, um das Weideland bestmöglich zu nutzen. Sie müssen so gebaut sein, dass die Kaninchen auf dem Weideland grasen können. Der Bewuchs des Auslaufs muss regelmäßig derart gepflegt werden, dass er für Kaninchen attraktiv ist. Während der Weidezeit ist regelmäßig zwischen den Weiden zu wechseln und das Weideland ist so zu bewirtschaften, dass eine optimale Beweidung durch die Kaninchen erfolgt.
Die Stallfläche in festen und mobilen Ställen muss so gebaut sein, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ausreichende Höhe, sodass alle Kaninchen darin mit aufgerichteten Ohren stehen können;
- Möglichkeit der Unterbringung verschiedener Gruppen von Kaninchen und des gemeinsamen Übergangs eines Wurfes in die Mastphase;
- Möglichkeit, Rammler sowie trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen aus spezifischen Tierschutzgründen und für einen begrenzten Zeitraum von der Gruppe zu trennen, unter der Bedingung, dass der Blickkontakt mit anderen Kaninchen weiterhin gegeben ist;
- Möglichkeit für das weibliche Kaninchen, sich vom Nest zu entfernen und zum Nest zurückzukehren, um den Nachwuchs zu säugen.
Folgende Ausstattung muss vorhanden sein:
- Überdachte Unterstände, einschließlich dunkler Verstecke, in ausreichender Zahl für alle Kategorien von Kaninchen;
- Zugang zu Nestern für alle weiblichen Tiere mindestens eine Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und mindestens solange, wie sie ihre Jungen säugen;
- ausreichende Zahl von Nestern für Jungtiere, wobei mindestens ein Nest pro säugendem Muttertier mit Jungen vorhanden sein muss;
- Material zum Benagen für die Kaninchen.
Die Außenfläche in Einrichtungen mit festen Ställen muss so gebaut sein, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Erhöhte Plattformen in ausreichender Zahl, die gleichmäßig über die Mindestfläche verteilt sind;
- Mit Zäunen eingezäunt, die so hoch und so tiefreichend sind, dass keine Tiere entkommen können, indem sie sie überspringen oder sich darunter durchgraben;
- Im Falle einer befestigten Außenfläche einfacher Zugang zu dem Teil des Auslaufs mit Bewuchs. Besteht ein solch einfacher Zugang nicht, darf die befestigte Fläche nicht in die Be-rechnung der Mindestaußenflächen einbezogen werden.
Folgende Ausstattung muss vorhanden sein:
- Überdachte Unterstände, einschließlich dunkler Verstecke, in ausreichender Zahl für alle Kategorien von Kaninchen;
- Material zum Benagen für die Kaninchen.
Die genaue Besatzdichte, Mindeststallflächen und Mindestaußenflächen für Kaninchen sind in Anhang I Teil V der Durchführungsverordnung 2020/464 festgelegt. Sie sind für die einzelnen Altersgruppen in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.
Grundsätzlich ist die Haltung so zu gestalten, dass der Einsatz von Medikamenten nicht notwendig ist oder zumindest auf ein Minimum reduziert wird. Zur Einhaltung der entsprechenden Wartezeiten bei notwendigen Medikamentengaben gelten die allgemeinen Vorgaben der Verordnung 2018/848 auch für Kaninchen.
