Selektion geeigneter Sortentypen von Linsen (Lens culinaris L) für ökologische und nachhaltige Anbausysteme
06466 Gatersleben
Die bis zu fünf Millimeter lange Kirschfruchtfliege ist charakteristisch an ihren schwarz quergestreiften, sonst transparenten Flügeln zu erkennen. Der Körper ist schwarz mit gelben Punkten und einem gelben Schildchen am Flügelansatz, die Augen dunkelgrün. Die weißliche, kopf- und beinlose Made findet sich nahe des Kerns im Fruchtfleisch. Sie wird bis fünf Millmeter lang.
Befallene Früchte werden braun, zuweilen matt und stellenweise weich. Sie weisen einen im Innern verschiebbaren Kern auf. Betroffene Früchte faulen häufig am Baum und fallen frühzeitig zu Boden. Bereits verlassene Früchte besitzen ein Ausbohrloch meist nahe des Stiels der Kirsche.
Die Kirschfruchtfliegebefällt vorzugsweise rote Süßkirschen, in Sauerkirschen kann sie sich weniger gut entwickeln. Zudem tritt sie an wilden Verwandten wie der Vogelkirsche, Weichselkirsche, Traubenkirsche und Heckenkirsche auf. Die eingeschleppte und teilweise im Rheintal auftretende Amerikanische Kirschfruchtfliege ist vermehrt an Sauerkirschen und gelben Kirschsorten zu finden.
Die Kirschfruchtfliege ist der Hauptschädling im Kirschenanbau, ohne Regulierungsmaßnahmen kann sie bis zu 100 Prozent der Früchte befallen. Da nur minimaler Befall im Handel toleriert wird und die befallenen Früchte nicht aussortiert werden können, kann es leicht zu Ablehnungen ganzer Chargen kommen.

Die Überwinterung der Tiere erfolgt im Puppenstadium im Boden im nahen Umfeld des Baumes, besonders an der Südseite. Die Fliegen sind damit sehr Ortstreu und unternehmen nur bei Mangel an Früchten oder besonders hoher Populationsdichte Flüge um sich zu verbreiten, wobei der nächstgelegene Wirt aufgesucht wird. Etwa Mitte Mai bis Ende Juni, in Abhängigkeit von den Bodentemperaturen, verlassen die Fliegen ihr Puparium und beginnen mit einem Reifungsfraß, der nach ca. zehn Tagen abgeschlossen ist. Bei Temperaturen über 16 Grad, wenn die Kirschfruchtfarbe nach gelb oder gelbrot umschlägt, paaren sich die Fliegen auf sonnenbeschienenen Kirschfrüchten und legen die Eier.
Die Weibchen legen je ein 0,7 mm langes, weißes Ei in eine Frucht und markieren diese mit einem Duftstoff der andere Weibchen von der Belegung derselben Frucht abhält. Nur bei sehr starkem Befall werden Früchte mehrfach belegt. Die Weibchen wandern von frühreifen Kirschen weiter auf spätreife Sorten und auf die noch später reifenden Heckenkirschen. Pro Weibchen werden etwa 100 bis 250 Eier abgelegt, der gesamte Flugzeitraum beträgt je nach Witterung sieben bis elf Wochen.
Nach sechs bis acht Tagen schlüpft die Made und frisst sich in die Frucht ein. Die Entwicklungszeit der Maden beträgt etwa drei Wochen. Sie verlässt dann die Frucht und wandert in den Boden zur Überwinterung als Puppe. Somit verbringt die Fliege zehn Monate des Jahres im Puppenstadium im Boden. Einige Puppen - oft bis zu einem Fünftel - überdauern auch zwei oder mehr Winter im Boden um nach Jahren ohne Fruchtansatz eine neue Population aufbauen zu können. Nur etwa ein Zehntel der Puppen überlebt den Winter. Es tritt nur eine Generation pro Jahr auf.
Es können mit farblosem Insektenleim bestrichene Gelbfallen zur Flugkontrolle eingesetzt werden. Unterschiedliche Fallentypen (einfache, tellerförmige Falle; Kreuzfalle Typ "Rebell") sind im Handel erhältlich. Auch Pheromonlockstoffe zur Kombination mit beleimten Gelbtafeln sind verfügbar. Die Fallen sollten vor Beginn der Flugzeit im oberen Kronenbereich an der Sonnenseite aufgehängt werden (also dort wo die Reife zuerst einsetzt).
Folgende Maßnahmen reduzieren den Befall im nächsten Jahr:
Einnetzung im Anbau von Niedrigstämmen
Bodenbenetzung im Anbau von Hochstämmen
Ausbringung von Gelbfallen
Zukünftig könnten auch insektenpathogene Nematoden (zum Beispiel Steinernema-Arten) an Bedeutung gewinnen. Hier besteht noch dringender Forschungsbedarf. In der Schweiz werden zudem erfolgreich Pflanzenschutzmittel auf Basis des insektenpathogenen Pilzes Beauvaria bassiana gegen die Eilegenden Fliegen eingesetzt.
Letzte Aktualisierung 18.09.2018