Alle gängigen Kulturen werden auch im Öko-Landbau angebaut. Ökonomisch besonders bedeutend sind Kartoffeln und Feldgemüse. Kulturen wie Zuckerrüben und Winterraps haben bislang noch eine geringe Bedeutung im ökologischen Landbau.
Fruchtfolge
Eine geeignete Fruchtfolge ist elementar für den ökologischen Ackerbau. Eine zentrale Rolle für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit spielen dabei Leguminosen (Kleegras, Luzerne, Erbsen, Ackerbohnen, Seradella und andere) als Haupt- und/oder Zwischenfrüchte. Ihr Anteil in der Fruchtfolge sollte bei etwa 20 bis 30 Prozent liegen, mit einem Schwerpunkt auf Futterleguminosen wie etwa Kleegras.
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Nährstoffversorgung
Der Anbau von Leguminosen und die Ausbringung wirtschaftseigener Dünger bilden die Grundlage der Nährstoffversorgung im ökologischen Ackerbau. Durch eine sorgfältige Behandlung und zielgerichtete Ausbringung der Wirtschaftsdünger sowie durch den Anbau von Zwischenfrüchten werden Nährstoffverluste minimiert. Bei nachgewiesenem Bedarf (Bodenuntersuchung) ist der Zukauf von zugelassenen Düngern erlaubt. Chemisch-synthetische Stickstoffdünger sind nicht erlaubt.
Mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (betriebseigen und zugekauft) dürfen im Betrieb pro Jahr und Hektar maximal 170 Kilogramm Stickstoff ausgebracht werden. Bei Anbauverbänden gelten geringere Werte. Besteht Bedarf an stickstoffhaltigen Düngemitteln dürfen Wirtschaftsdünger von anderen Öko-Betrieben zugekauft werden. Auch zugelassene organische Handelsdünger sind erlaubt. Andernfalls ist die Extensivierung der Fruchtfolge beziehungsweise deren Erweiterung durch anspruchslosere Kulturen und Ausgleichskulturen in Betracht zu ziehen.
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Saatgut
Saatgut muss aus ökologischer Erzeugung stammen. Nur wenn ökologisches Saatgut nicht verfügbar ist, kann nach Genehmigung durch die Kontrollstelle auch ungebeiztes Saatgut aus konventioneller Vermehrung verwendet werden. Die Verfügbarkeit muss anhand der Internetdatenbank www.organicXseeds.de geprüft werden. Das Beizen von Saatgut mit chemisch-synthetischen Mitteln ist verboten.
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Regulierung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen
Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind nicht erlaubt. In der Regel treten Pflanzenkrankheiten und Schädlinge wegen des reduzierten Düngungsniveaus und der extensiveren Wirtschaftsweise in deutlich geringerem Umfang auf als im konventionellen Anbau. Ihre Ausbreitung lässt sich durch vorbeugende Maßnahmen wie einer geeigneten Standort- und Sortenwahl, einer angepassten Fruchtfolge, die Anlage von Hecken als Lebensraum für Nützlinge und den Einsatz natürlich vorkommender Wirkstoffe begrenzen.
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Unkrautregulierung
Die Unkrautregulierung erfolgt durch mechanische und thermische Verfahren sowie über die Fruchtfolgegestaltung. Herbizide dürfen nicht eingesetzt werden.
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Arbeitsbelastung
Außer bei Spezialkulturen wie Bio-Gemüse ist die Arbeitsbelastung im ökologischen Ackerbau nicht höher als bei vergleichbaren Kulturen im konventionellen Anbau. Dass jedoch im Normalfall die Gesamtarbeitsbelastung in den Betrieben infolge der Umstellung zunimmt, liegt an dem zusätzlichen Aufwand bei der Vermarktung sowie an den steigenden Anforderungen im Management.
Lagerung
Häufig müssen Lagermöglichkeiten im Betrieb geschaffen werden, da der Handel und die Verarbeitungsunternehmen die Erntemengen meist nicht direkt vom Feld abnehmen.