Unternehmen, die solche Produkte anbieten möchten, stehen dabei jedoch vor einer gewissen Herausforderung: Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es bisher keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Verwendung des Begriffes "vegan" oder "vegetarisch". Dadurch entsteht die Situation, dass es auf dem Markt viele verschiedene Kennzeichnungen für solche Lebensmittel gibt. Die Kennzeichnung der Produkte durch den Zusatz, "vegan", "pflanzlich", "vegetarisch", oder "veggie" sind üblich. Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat im Dezember 2018 die Leitsätze für vegane und vegetarische Produkte veröffentlicht, bei denen auch die Kennzeichnung der Erzeugnisse berücksichtigt wird.
Bei veganen Milchersatzprodukten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am 14. Juni 2017 entschieden, dass die Bezeichnung "Milch" abgesehen von wenigen Ausnahmen Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden und dies gelte auch für die Nutzung der Begriffe "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt". Somit sind Bezeichnungen wie "Tofubutter" oder "Veggie-Käse" für rein pflanzliche Produkte unzulässig.
Bei Wurst- und Fleischersatzprodukten ist es dagegen laut EU-Richtlinien zulässig, Produkte als Schnitzel, Gulasch, Nugget oder Geschnetzeltes zu bezeichnen, wenn eine hinreichende sensorische Ähnlichkeit besteht. Im Oktober 2024 entschied der EuGH, dass Mitgliedsstaaten den Unternehmen nicht verbieten können, übliche Namen für Fleischprodukte für vegane oder vegetarische Alternative zu verwenden. Dies gilt solange ein Staat nicht explizit eine eigene Bezeichnung zur Unterscheidung einführt. Eine Einführung einer "rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung" ist zulässig.
Herstellerunabhängige Gütesiegel schaffen Abhilfe
Da es bis 2018 kaum Vorgaben zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten gab, haben sich verschiedene Kennzeichnungspraktiken etabliert. So gibt es zum Beispiel herstellereigene Kennzeichnungen, sowie herstellerunabhängige Siegel, welche von unabhängigen Instituten vergeben werden.
Durch herstellerunabhängige Siegel haben verarbeitenden Unternehmen die Möglichkeit ihrer Kundschaft anhand vorgegebener Richtlinien der Siegel-Anbieter zu zeigen, wie "vegan" oder "vegetarisch" für das jeweilige Produkt definiert wird.
Am Markt etabliert und für Bio-Lebensmittel geeignet sind dabei insbesondere folgende drei Siegel:
EcoVeg/BioVegan – ein Siegel nur für vegane Bio-Produkte
Das EcoVeg Gütesiegel steht für "Eco" = bio und "Veg" = pflanzlich und soll in der Regel in direkter Nachbarschaft zum EU-Bio-Logo auf der Verpackung von pflanzlichen Lebensmitteln aufgebracht werden. Es definiert unklare Begrifflichkeiten und sorgt durch unabhängige Kontrollen für Rechtssicherheit und Verbraucherschutz. Seit 2024 existiert eine Schwestermarke "BioVegan" für den deutschsprachigen Raum.
V-Label der Europäischen Vegetarier Union
Das V-Label ist eine international geschützte Marke der Europäischen Vegetarier Union zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und in Europa weit verbreitet. In Deutschland wird das Zeichen ausschließlich von Proveg Deutschland vergeben. Es gibt vier Stufen des Labels: vegan, ovo-, lakto- und ovolaktovegetarisch. Die Stufe steht unter dem V-Label. Es ist sowohl für Bio- als auch für konventionelle Produkte einsetzbar.
Veganblume der britischen Vegan Society
Die "Veganblume" wird von der Vegan Society in England vergeben. Diese wurde 1944 von Donald Watson gegründet, welcher als Begründer des Konzepts "vegan" gilt. Seit 1990 zeichnet die Veganblume (im Englischen "Vegan Trademark") Lebensmittel und Kosmetikartikel aus, um der veganen Kundschaft die Produktauswahl zu erleichtern. Im deutschsprachigen Raum ist die Vegane Gesellschaft Österreich die zuständige Ansprechpartnerin. Die Veganblume ist genau wie das V-Label für Bio- und für konventionelle Produkte einsetzbar.