Im Sinne der Verpackungsvermeidung stellen Inhaberinnen und Inhaber von Unverpackt-Läden nicht nur hohe Ansprüche an sich selbst, sondern auch an ihre Lieferantinnen und Lieferanten. Nach Möglichkeit werden Großgebinde von bis zu 25 Kilogramm, meist Papierverpackungen, direkt beim Hersteller geordert. Auf diesem Wege können beispielsweise Trockenprodukte wie Mehl, Nudeln oder Haferflocken bezogen werden. Zudem gibt es einige Unverpackt-Lieferunternehmen wie die Biofaktur-ER GmbH, die ihr Unverpackt-Sortiment mittels einem eigenen Pfandsystem für Eimer und Gläser in unterschiedlichen Größen anbietet. Hierüber können neben Trockenprodukten beispielsweise Öl und Essig sowie Wasch- und Reinigungsmittel bezogen werden.
Frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Brot oder Käse beziehen viele Unverpackt-Läden von regionalen Erzeugerinnen und Erzeugern, oftmals in Bio-Qualität und haben damit direkten Einfluss auf die Art der Warenanlieferung. Ergänzend beziehen Unverpackt-Läden ihre Ware auch über den regionalen Naturkosthandel. Dessen Sortiment ist zwar weniger auf den Unverpackt-Handel spezialisiert, dafür aber schneller verfügbar als beim Hersteller.
Projekt schafft Standard für Mehrwegbehälter in Unverpackt-Läden
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) hat im Forschungsprojekt "Unverpackt 2.0 - Standards zur Professionalisierung der verpackungsreduzierten, effizienten und nachhaltigen Warenversorgung in Wertschöpfungsketten des unverpackt-Handels" einen Grundstein für die professionelle Warenbelieferung von Unverpackt-Läden mit Mehrwegbehältnissen entwickelt. Dabei entstanden ist die DIN SPEC 10026, welche genaue Anforderungen an den Einsatz einer Mehrwegverpackung für Trockenprodukte definiert. Neben Grundanforderungen an Hygiene und Lebensmittelsicherheit, ergonomisches Handling und die Rezyklierfähigkeit am Ende des Lebenszyklus müssen dabei auch Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Waren einwandfrei gewährleistet werden.
Zunächst wurde der Standard für typische Unverpackt-Produkte wie Nüsse, Getreideprodukte, Gewürze, Kräuter sowie haltbar gemachtes und verarbeitetes Obst erarbeitet, welche nicht gekühlt werden müssen. Im nächsten Schritt sind Produzierende von Kunststoffprodukten, Mehrwegsystemanbietende, Spüldienstleistende sowie Lebensmittelunternehmen dazu aufgefordert, geeignete Anwendungsbereiche zu ermitteln und entsprechende Mehrwegbehältnisse basierend auf der DIN SPEC 10026 herzustellen.