Das sehen die Öko-Anbauverbände ganz anders. Auch bei den neuen Techniken werde die DNA von Pflanzen und Tieren direkt innerhalb des Zellkerns verändert. Deshalb handele es sich aus technischer und rechtlicher Sicht eindeutig um gentechnische Veränderungen, so die Internationale Vereinigung für ökologische Landbaubewegungen (IFOAM). Daher müssten die bisherigen strengen Gentechnikregelungen beibehalten werden und auch für die neue Techniken gelten. So sah es auch der europäische Gerichtshof. Dieser hatte bereits im Juli 2018 klargestellt, dass neue Gentechnikverfahren ebenfalls Gentechnik im Sinne des europäischen Gentechnikrechts sind. Für die "neuen" Gentechniken gibt es zudem keine Nachweismöglichkeiten – wurde ein Organismus zum Beispiel mit CRISP/Cas verändert, lässt sich das nicht mehr nachweisen. Nur dank des EU-weiten Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungssystems kann die Bio-Landwirtschaft bislang eine GVO-freie Lieferkette garantieren.
Koexistenz von Öko-Landbau und Gentechnik?
Ein Nebeneinander (Koexistenz) von Öko-Landbau und GVO ist aus Sicht der Bio-Landwirtinnen und Bio-Landwirte unmöglich. In der gesamten Kette der Lebensmittelerzeugung können genmanipulierte Organismen die Bio-Produkte verunreinigen: Die Samen von gentechnisch veränderten Pflanzen gelangen mit dem Wind oder über Tiere leicht aufs Nachbarfeld. Eine gemeinschaftliche Maschinennutzung birgt ebenfalls Gefahren: "Wir nutzen die Sä- und Erntemaschinen gemeinsam mit unseren konventionell arbeitenden Nachbarbetrieben. Sobald einer von denen gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, geht das nicht mehr", befürchtet Biokreis-Bäuerin Barbara Endraß.
Auch in den Getreidemühlen oder im Lager könnte GVO-Getreide die Bio-Ernte verderben. Verunreinigtes Bio-Getreide lasse sich nicht mehr als Bio verkaufen. Wer hafte dann dafür, fragt sich Endraß. Entsprechend warnt sie: "Wer die Deregulierung des bestehenden Gesetzes will, schlägt den ökologischen Landbau in Grund und Boden."