Die Stallungen müssen den Pferden genügend Bewegungsfreiheit bieten. Hier eignet sich am besten ein Laufstallsystem mit Gruppenhaltung. Die Haltung in Einzelboxen ist auch möglich, wenn diese den Tieren Sozialkontakt ermöglichen. Reichlich Tageslicht, natürliche Belüftung, ungehinderter Zugang zu Fressplatz und Tränke, sowie ein trockener, eingestreuter Liegeplatz sind weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Ständerhaltung, bei der die Pferde angebunden werden, ist nicht erlaubt.
Die Fläche, die den Pferden in Stall und Auslauf mindestens zur Verfügung gestellt werden muss, ist durch die EU-Öko-Verordnung geregelt und richtet sich nach dem Gewicht der Tiere, wie die folgende Tabelle zeigt:
Lebendgewicht | Stallfläche | Auslauffläche |
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bis 100 Kilogramm | 1,5 m2 pro Tier | 1,1 m2 pro Tier |
bis 200 Kilogramm | 2,5 m2 pro Tier | 1,9 m2 pro Tier |
bis 300 Kilogramm | 4,0 m2 pro Tier | 3,0 m2 pro Tier |
über 350 Kilogramm | 5,0 m2 pro Tier mindestens 1 m2 je 100 Kilogramm Lebendgewicht | 3,7 m2 pro Tier 0,75 m2 je 100 Kilogramm Lebendgewicht |
Die Vorgaben gelten auch für Betriebe, die einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen sind. Diese Regelungen, die im Übrigen auch für Rinder gelten, sind jedoch als Mindestanforderungen zu sehen. Für eine wirklich tiergerechte Pferdehaltung empfehlen Expertinnen und Experten, sich bei der Bemessung der Stallungen an den "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten", des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zu orientieren. Diese gehen weit über die genannten Richtlinien hinaus. Der Mindeststallflächenbedarf berechnet sich darin nach der Formel: Doppelte Widerristhöhe zum Quadrat. Für ein Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,7 Meter, wird demnach eine Mindeststallfläche von 11,5 Quadratmetern benötigt.
Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten (BMEL)
Das Stroh zur Einstreu soll, soweit verfügbar, aus dem eigenen Betrieb oder aus anderen Öko-Betrieben stammen. Ist solches nicht verfügbar, kann auch konventionelles Einstreustroh verwendet werden. Allerdings sollte dieses möglichst auf Flächen mit geringer Bewirtschaftungsintensität gewonnen werden.
Pferde brauchen viel Auslauf
Neben ausreichend Stallfläche muss den Pferden den Sommer über regelmäßig Weidegang gewährt werden. Ist Weidegang nicht möglich, muss für einen ständigen Zugang zu einem ausreichend großen Auslauf gesorgt werden.
Für die Weide gilt: Es dürfen nur ökologisch bewirtschafte Flächen genutzt werden. Für die Nachsaat der Flächen bieten Saatgutunternehmen inzwischen speziell für die Pferdeweide geeignete Saatgutmischen in Öko-Qualität an. Die Verfügbarkeit dieses Öko-Saatguts kann in der Internetdatenbank organicXseeds.de abgefragt werden.
organicXseeds.de: Grasmischungen für die Aus- oder Nachsaat
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Maximale Besatzdichte und Tiergesundheit
Wie für andere Bereiche der ökologischen Tierhaltung, gilt auch für die Pensionspferdehaltung: Der Tierbesatz ist so zu begrenzen, dass ein 170 Kilogramm Stickstoff entsprechender Dungeintrag je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr nicht überschritten wird. Umgerechnet sind das zwei Pferde, älter als sechs Monate, je Hektar.
Auch für den Erhalt der Tiergesundheit gelten dieselben Anforderungen wie in anderen Bereichen der ökologischen Tierhaltung: Alternative Heilmethoden wie Homöopathie sollen den Vorrang haben. In Akutfällen darf aber auch – auf Verantwortung des Tierarztes – herkömmliche Schulmedizin angewendet werden.