Auch auf Pachtflächen ist Agroforst möglich. Wichtig ist jedoch, dass ein gemeinsames Verständnis mit der Verpächterinnen und Verpächter besteht, wie Agroforstsysteme zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und zu einer Aufwertung der Pachtfläche beitragen können. Klare Regeln im Pachtvertrag sind dafür wichtig.
Die Etablierungs- und Bewirtschaftungskosten für Agroforstsysteme liegen meist deutlich höher als die für einjährige Kulturen. Hinzu kommt, dass das dabei eingesetzte Kapital und die Fläche durch die vergleichsweise langsam wachsenden Gehölze lange Zeit gebunden sind.
Für die Anlage von Agroforstsystemen auf Pachtflächen stellt das in der Regel ein Hemmnis dar. Denn die Laufzeiten der Pachtverträge sind meist begrenzt. Das heißt, im schlechtesten Fall wirtschaften dort nach Ablauf der Vertragslaufzeit andere Landnutzer oder Landnutzerinnen. Wer auf der Pachtfläche in die Etablierung eines Agroforstsystems investiert hat, läuft also Gefahr, die Investition umsonst getätigt zu haben. Gegebenenfalls entstehen dem Landwirt oder der Landwirtin sogar noch Kosten, um die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand zurückführen.
Der überwiegende Teil – nämlich 60 Prozent – aller landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland sind verpachtet. In den östlichen Bundesländern liegt der Anteil sogar noch höher. "Die Entscheidung, Agroforstsysteme anzulegen, liegt also nicht nur bei den Landwirtinnen und Landwirten, sondern zu einem gewissen Grad auch bei den Verpächterinnen und Verpächtern der Flächen", sagt Julia Günzel vom Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e. V.