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Bio-Zertifizierung bei Veranstaltungen
Wer bei Straßenfesten, Musikveranstaltungen, Märkten oder anderen temporären Events Bio-Produkte verkauft und damit wirbt, braucht auch für solche gastronomischen Angebote eine Bio-Zertifizierung. Verfügt das ausrichtende AHV-Unternehmen bereits über eine Bio-Zertifizierung, muss es kein zusätzliches Veranstaltungszertifikat erwerben.
Ist das jedoch nicht der Fall, muss es sich spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei einer in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstelle und der zuständigen Kontrollbehörde des jeweiligen Bundeslandes melden.
Die Öko-Kontrollstelle führt dann eine Dokumentationsprüfung durch. Stichprobenartig finden auch Vor-Ort-Kontrollen statt. Auf dieser Basis ausgestellte Zertifikate gelten nur für die Dauer der Veranstaltung. Alle Details zur Bio-Zertifizierung für gastronomische Angebote bei Veranstaltungen regelt § 14 der neuen Bio-AHV-Verordnung.
Einen kompakten Überblick zu den rechtlichen Grundlagen der Veranstaltungszertifizierung in der AHV und was es dabei konkret zu beachten gibt, erhalten Sie in diesem Artikel.