Bürgerbeteiligung bei Agri-PV-Anlagen

Bürgerbeteiligungen bei Agri-PV-Anlagen

Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Solaranlagen zu kombinieren kann für landwirtschaftliche Betriebe interessant sein. Hohe Investitionskosten und mangelnde Akzeptanz in der Gemeinde erschweren häufig die Umsetzung. Eine Lösung können verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung sein, die beiden Seiten finanzielle Vorteile bieten und die Realisierung von Agri-PV-Anlagen erleichtern.

Die Stromerzeugung mit Solaranlagen boomt in Deutschland. Allein im Jahr 2024 stieg die installierte Leistung um zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt mehr als 100 Gigawatt (GW). Damit deckte Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PVA) im letzten Jahr insgesamt 14 Prozent des gesamten Strombedarfs in Deutschland ab. 2023 lag der Anteil noch bei zwölf Prozent.

Besonders stark wurde der Ausbau von Freiflächen-PVA vorangetrieben. Ihre Leistung wurde 2024 um 40 Prozent ausgebaut. Dazu gehören auch Agri-PV-Anlagen, die auf landwirtschaftlichen Nutzflächen installiert sind. Doch die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Agri-PV-Anlage ist noch gering. Ende 2023 gab es nur knapp 30 Betriebe bundesweit. Die Agri-PV-Leistung lag bei 65 Megawatt (MW) und hat damit bisher nur einen sehr geringen Anteil an der gesamten installierten Leistung von Freiflächenanlagen.

Landwirtschaftliche Betriebe sind interessiert

Doch Fachleute gehen davon aus, dass der Ausbau in diesem Segment erst am Anfang steht. Denn die meisten Betriebe sehen die Technologie sehr positiv. Laut einer Umfrage des Fraunhofer-Instituts können sich über 70 Prozent der Betriebsleitenden vorstellen, in eine Agri-PV-Anlage zu investieren.

Dafür sprechen auch gute Gründe. Denn die Einnahmen aus der Stromerzeugung können ein verlässliches, wirtschaftliches Standbein für die Betriebe sein. Zudem steigern Agri-PV-Anlagen die Nutzungseffizienz der verfügbaren Flächen deutlich, da sie trotz Einschränkungen durch die installierte Solartechnik weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.

Flächen- und Ökoprämie werden weitergezahlt

Darüber hinaus erhalten Betriebe auch weiterhin die EU-Direktzahlungen für die Bewirtschaftung von Agri-PV-Flächen. So können bis zu 85 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche unter einer PV-Anlage gefördert werden, wenn die Bearbeitung der Fläche weiterhin möglich ist und die nutzbare Fläche um maximal 15 Prozent verringert wird. Auch der Anspruch auf die Öko-Prämie bleibt weiter bestehen.

Der Ausbau von Agri-PV-Anlagen wird aktuell noch dadurch gehemmt, dass viele Betriebe die Fördersituation als unübersichtlich wahrnehmen und den bürokratischen Aufwand für die Umsetzung scheuen. Hinzu kommen hohe Investitionskosten, die je nach Anlagentyp bei etwa 800 bis 1.000 Euro pro installierter Kilowattstunde Leistung liegen, also bei bis zu 400.000 Euro pro Hektar und mehr. Eine Herausforderung kann zudem die Akzeptanz einer Anlage durch die Anwohnerinnen und Anwohner sein, da mit dem Bau das Landschaftsbild beeinträchtigt wird.

Akzeptanz vor Ort ist wichtig

Die Akzeptanz der Gemeinde ist vor allem bei größeren Agri-PV-Anlagen entscheidend, die eine Flächengröße von 2,5 Hektar überschreiten. Denn bei diesen sogenannten "nicht privilegierten" Anlagen muss ein Betrieb den Bebauungsplan vom zuständigen Gemeinderat genehmigen lassen. Kleinere Anlagen mit weniger als 2,5 Hektar Fläche sind dagegen privilegiert. Das heißt, ein Landwirt oder eine Landwirtin kann den Antrag für den Bau einer PV-Anlage ohne Aufstellungsbeschluss der Gemeinde für einen Bebauungsplan direkt beim Bauamt einreichen.

Für Wolfram Wiggert, Bio-Landwirt in Löffingen im Hochschwarzwald, war die Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner ein wichtiger Punkt beim Bau seiner Agri-PV-Anlage. Er hat im Jahr 2024 eine PV-Anlage mit 4,3 Megawatt-Leistung auf seinen Acker- und Grünlandflächen installiert, die vom Gemeinderat genehmigt werden musste.

"Der Gemeinderat war von Anfang an sehr offen für das Projekt", berichtet Wiggert. "Durch die Lage der vorgesehenen Flächen an einer Bundesstraße wurde der Einschnitt ins Landschaftsbild akzeptiert. Wichtig war dem Gemeinderat vor allem, dass die Wertschöpfung im Ort bleibt."

Bürgerbeteiligung als optimale Lösung

Die perfekte Lösung für den Bio-Landwirt war deshalb die Realisierung einer Bürgerbeteiligung in das Investment. Das hieß in der Praxis: Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Löffingen erhielten bevorzugt das Angebot, Anteile an der Agri-PV-Anlage des Betriebs zu erwerben mit einem überdurchschnittlichen Zins von jährlich sechs Prozent. Weitere Anteile wurden bundesweit mit 4,5 Prozent Zinsen angeboten.

Von den insgesamt 160 Personen, die Anteile gezeichnet haben, waren knapp die Hälfte Löffinger Bürgerinnen und Bürger. Neben der Einbindung der Gemeinde war für Wiggert natürlich auch die finanzielle Unterstützung ein zentrales Argument für eine Bürgerbeteiligung. Ein Viertel der Investitionssumme wurde über die Beteiligung realisiert. "Das schont natürlich Eigenkapital und machte den Bau einer Anlage in dieser Dimension erst möglich", erklärt Wiggert.

Unkomplizierte Abwicklung über Dienstleister

Die Abwicklung der Bürgerbeteiligung war für ihn "absolut unkompliziert". Denn die praktische Umsetzung wurde komplett vom beauftragten Photovoltaik-Unternehmen in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister übernommen. Wiggert: "Ich hatte damit Nullkommanull zu tun."

Ein anderer Weg für Betriebe, Geld für eine größere, nicht privilegierte Anlage mit mehr als 2,5 ha Fläche zu generieren, ist die Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG). BEGs können als Genossenschaft oder sonstige Gesellschaft organisiert sein. Voraussetzung für die Anerkennung und den Anspruch auf Fördermittel ist, dass sich mindestens 15 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde oder Anteilseignerinnen und -eigner zusammenschließen, um in eine lokale Agri-PV- oder Windkraft-Anlage zu investieren.

Mitspracherecht und Dividende

Die Bürgerinnen und Bürger können Anteile erwerben und so der Gesellschaft beziehungsweise der Genossenschaft beitreten. Die Höhe des Betrags für einen Anteil ist projektbezogen. Die Erträge aus dem Betrieb der Anlage werden als Dividende ausgeschüttet. Es gibt jedoch auch Unterschiede zwischen den beiden Formen.

Bei einer genossenschaftlichen Ausrichtung hat jedes Mitglied das gleiche Mitspracherecht bei der Projektumsetzung und Weiterentwicklung, unabhängig von den gezeichneten Anteilen. Bei einer Bürgerenergiegesellschaft, die als GmbH & Co. KG organisiert ist, richten sich die Stimmrechte dagegen in der Regel nach der Höhe der Kapitaleinlage. Zudem sind die geschäftsführenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter für die Steuerung und Ausrichtung des Projekts verantwortlich.

Bürgerenergiegesellschaften schaffen Akzeptanz

Eine BEG bietet einige Vorteile. Die Wertschöpfung aus der PV-Anlage bleibt in der Region, was die Akzeptanz und den Zusammenhalt in der Gemeinde erhöht, und die Investitionskosten werden auf viele Schultern verteilt. Zudem sind auch größere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sechs MW von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach den Vorgaben des EEG gefördert werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich am Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.

Die Gründung und Verwaltung einer BEG ist jedoch mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Zudem gibt es einen großen Abstimmungs- und Diskussionsbedarf bei der Planung und beim Betrieb einer Agri-PV-Anlage, insbesondere bei der genossenschaftlich organisierten Form.

Text: Jürgen Beckhoff


Letzte Aktualisierung 06.06.2025

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