Wie lange dauert die Umstellung einer Imkerei auf die ökologische Wirtschaftsweise?
Die Umstellungszeit einer Imkerei auf die ökologische Wirtschaftsweise beträgt mindestens ein Jahr. Ab dem Zeitpunkt, an dem alle Völker eines Betriebes die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen, darf der Imker seinen Honig als ökologisch erzeugt deklarieren. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände gehen in einigen Punkten über die der EU-Öko-Verordnung hinaus.
Welche Ansprüche bestehen an die Trachtgebiete?
Bienen reagieren sehr empfindlich auf Umwelteinflüsse. Wegen der Gefahr durch Pflanzenschutzmittel für die Bienen wurde hierfür extra eine Zulassungsklasse für bienengefährliche Mittel eingerichtet. Kommen die Bienen während des Sammelflugs mit solchen in Berührung, verenden sie häufig noch bevor sie den Stock erreichen, oder sie werden abgewiesen, weil die übrigen Bienen sie durch den Fremdgeruch nicht erkennen. Im schlimmsten Fall kommt es durch den sozialen Futteraustausch der Bienen im Stock zu einer Vergiftung einzelner Bienen oder des gesamten Volkes.
Für die Brutversorgung wird neben dem Nektar auch Pollen eingetragen, an dessen Farbe vielfach die angeflogene Trachtkultur erkannt werden kann. Durch das Ausschleudern des Honigs aus den Waben, ist ein geringer Anteil an Pollen im Honig unvermeidbar.
Die EU-Öko-Verordnung verlangt von Öko-Imkern und -Imkerinnen eine besondere Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Aufstellung der Bienenvölker. Beuten stellt der Imker danach in ausreichender Entfernung von nicht-landwirtschaftlichen Verschmutzungsquellen auf.
Von den Behörden können Sperrgebiete eingerichtet werden, in denen ökologische Bienenhaltung nicht erlaubt ist; zum Beispiel in der Nähe von emissionsintensiven Industrieanlagen, Mülldeponien und Verkehrsballungszentren. Ökologisch wirtschaftende Imker dürfen Bienenstöcke während der Trachtzeit nur an Orten aufstellen, die im Trachtgebiet keine negativen Einflüsse auf die Imkerei-Erzeugnisse erwarten lassen.
Welche Dokumentationspflichten gelten für Bio-Imkereien?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Bio-Unternehmen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.
Ein Praxisleitfaden für Imkereien des FiBL Deutschland zeigt, worauf Bio-Imkerinnen und -imker bei der Erstellung eines Vorsorgekonzeptes gegen Kontaminationen achten müssen. Der Praxisleitfaden und eine Arbeitshilfe für Imkereien sind auf Organic Eprints kostenfrei abrufbar: