Mobile Geflügelschlachtung

Mobile Geflügelschlachtung

Für kleinere Geflügelbetriebe ist es oft nicht einfach, geeignete Bio-Geflügelschlachtereien in der Region zu finden, die auch kleinere Partien annehmen. Die mobile Geflügelschlachtung bietet diesen Betrieben eine Lösung und ist dazu noch tierschutzgerechter.

Da in Deutschland immer mehr Hühner in Mobilställen gehalten werden, wächst auch das Interesse an der mobilen Geflügelschlachtung. Denn viele Landwirtinnen und Landwirte, die auf Mobilstallhaltung setzen, stehen nach dem Ausstallen ihrer Legehennen oder bei der Schlachtung von Freilandhähnchen oft vor dem Problem, keinen EU-zugelassenen Schlachtbetrieb für Lohnschlachtungen zu finden. Große Schlachthöfe lehnen kleinere Mengen meist ab.

Vorteile der mobilen Schlachtung von Geflügel

Die mobile Schlachtung auf dem eigenen Hof bringt daher entscheidende Vorteile mit sich: Sie ermöglicht nicht nur die Verarbeitung kleiner Tierzahlen, sondern erspart den Tieren auch den sonst üblichen Verlade- und Transportstress. Im Unterschied zu vielen EU-zugelassenen stationären Schlachtbetrieben werden die Hühner auch nicht lebend kopfüber aufgehängt und in einem Wasserbad elektrisch betäubt. Stattdessen werden sie behutsam fixiert und einzeln am Kopf betäubt. Dies gewährleistet eine tierschutzgerechte Elektrobetäubung jedes einzelnen Tieres. Darüber hinaus trägt die mobile Schlachtung zum Klimaschutz bei, da weniger Transportwege auch weniger CO₂-Ausstoß bedeuten.

Was gilt es zu beachten?

Laut einem Beschluss von 2018 gilt der Einsatz einer mobilen Geflügelschlachtanlage nicht mehr als Lohnschlachtung, „da das gemietete Schlachtmobil auf dem Hof steht und rechtlich gesehen, als „Besitz“ des Betriebsleiters betrachtet wird“ schreibt der Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (vlhf) in einen Info-Brief. Das ermöglicht es Geflügelbetrieben, eine mobile Schlachtanlage zu mieten oder zu kaufen und eine externe Person mit entsprechendem Sachkundenachweis mit der Schlachtung zu beauftragen. Die lebensmittelrechtliche Verantwortung für die Schlachtung liegt jedoch beim tierhaltenden Betrieb.

Aufstellung von Unternehmen, die mobile Schlachtanlagen bauen und/oder verkaufen bzw. vermieten

Vermarktung ab Hof und in der Region zulässig

Geflügelbetriebe dürfen mit einer mobilen Schlachtanlage bis zu 10.000 hofeigene Tiere schlachten und ohne Einschränkung ab Hof vermarkten. Wenn sie zusätzlich mindestens zweimal pro Jahr eine Schlachttieruntersuchung durch eine zuständige Tierärztin oder einen zuständigen Tierarzt durchführen lassen, kann das Fleisch auch im Umkreis von 100 Kilometern an Filialen des Lebensmitteleinzelhandels verkauft werden, wenn diese es an Endkundinnen und Endkunden verkaufen. Auch der regionale Verkauf über Marktstände ist unter dieser Voraussetzung zulässig.

Darüber hinaus muss sich jJeder Betrieb muss sich bei der Nutzung einer mobilen Anlage einmalig beim lokalen Veterinäramt als Geflügelschlachtbetrieb registrieren lassen. Es steht der Behörde anschließend frei, die Anlage auf Funktionsfähigkeit und Hygiene zu prüfen.

Sachkundennachweis erforderlich

Um die Schlachtung durchführen zu können, ist laut Tierschutz-Schlachtverordnung ein Sachkundenachweis für die Handhabung, das Ruhigstellen, Betäuben und Töten der Tiere erforderlich.

Für das Einfangen und Transportieren der Tiere zur Schlachtung ist kein weiterer Nachweis notwendig, sodass diese Arbeit von der Betriebsleitung oder Mitarbeitenden des Betriebs erledigt werden kann. Nach der Schlachtung dürfen jedoch nur Mitarbeitende mit den Geflügelteilen umgehen, die eine Hygieneschulung und eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz durchlaufen haben.

Voll ausgestatte mobile Schlachtwagen

Umgesetzt wird die mobile Schlachtung meist in einem Anhänger mit entsprechender Ausstattung. Dazu gehören zum Beispiel eine Rupfmaschine, ein Arbeitstisch, ein manuelles Elektrobetäubungsgerät, Handwaschbecken, ein Sterilbecken für Messer, Aufhängevorrichtungen für getötete Tiere, eine Entblutungswanne und ein Brühkessel. Wichtig ist, dass der Wagen über eine Trennung verfügt in einen reinen und einen unreinen Bereich.

Voraussetzung für den Betrieb des Anhängers ist unter anderem ein betriebsseitig gestellter Strom- und Trinkwasseranschluss. Zudem muss der Betrieb über eine Kühleinrichtung verfügen, die ein schnelles Herunterkühlen der Schlachtkörper auf vier Grad Celsius ermöglicht. Der Anhänger wird immer in der Nähe dieser Kühleinrichtung aufgestellt. Darüber hinaus müssen Körbe oder Abtropfgestelle für die Schlachtkörper bereitgestellt werden und eine Tonne für die Schlachtabfälle.

Ausreichende Desinfektion ist elementar

Besonders wichtig ist die gründliche Desinfektion des Wagens nach der Schlachtung, um das Verschleppen von Seuchenerregern auf andere Betriebe zu vermeiden. Die Verantwortung für eine gründliche Desinfektion liegt beim Betrieb, der das Schlachtmobil gemietet hat. Bei der Übernahme des Schlachtmobils muss die verantwortliche Betriebsleitung deshalb als Mieterin oder Mieter immer eine sorgfältige Abnahmekontrolle durchführen.

Wie wirtschaftlich ist ein Schlachtmobil?

Mit einem mobilen Schlachtwagen können zwei Personen etwa 60 bis 70 Hühner in der Stunde schlachten. Vier Personen kommen auf bis zu 110 Tiere pro Stunde. Für die Reinigungszeit sind etwa 1,5 Stunden bei der Schlachtung von Hühnern anzusetzen, bei Gänsen müssen wegen des hohen Fettgehaltes bis zu 4,5 Stunden einkalkuliert werden.

Schlachtmobil mieten oder gemeinsam kaufen

Grundsätzlich kann ein Schlachtwagen mit sachkundigem Schlachtpersonal gemietet werden. Allerdings bieten dies bisher nur wenige Dienstleister an. Zudem sind diese Dienstleister aktuell wegen der großen Nachfrage seitens der Betriebe stark ausgelastet. Als Alternative bietet sich deshalb der gemeinsame Kauf oder die Beauftragung des Baus einer mobilen Schlachteinheit mit anderen Betrieben an.

Schlachtmobil mit EU-Zulassung eröffnet zusätzliche Möglichkeiten

Seit Juli 2022 bietet sich auch für jene Betriebe, die mehr als 10.000 Tiere pro Jahr schlachten und/oder das Geflügel nicht nur direktvermarkten wollen, eine Möglichkeit, ihr Geflügel hofnah und mobil zu schlachten. Und zwar mit dem bundesweit ersten EU-zugelassenen Geflügelschlachtmobil. Entwickelt und gebaut wurde es von Alexander Kern, einem Bio-Landwirt aus dem hessischen Odenwaldkreis.

Der Anhänger ist acht Meter lang und 3.500 Kilogramm schwer, verfügt über einen integrierten Kühlraum und kann vollständig mobil bis zu 420 Masthähnchen oder Legehennen, 250 Gänse oder Enten bzw. 25 Puten pro Tag schlachten. In mehreren Aspekten stellt diese Anlage eine Weiterentwicklung der bis dato eingesetzten nicht-EU-konformen Geflügelschlachtmobile dar und bietet damit zahlreiche Vorteile.

Neben seinen eigenen Tieren darf Alexander Kern mit dem neuen EU-zugelassenen Schlachtmobil auch Geflügel anderer Betriebe schlachten. Dieses Angebot nehmen die Betriebe in der Region rund um Kerns Hof gerne an. Denn die EU-Zulassung bietet erstmals auch die Möglichkeit, Suppenhühner oder Bruderhähne, die sich nicht frisch direktvermarkten lassen, an Verarbeitungsbetriebe zur weiteren Vermarktung abzugeben. Daraus hergestellte Geflügelfleischprodukte, wie Würstchen oder Bolognesesoße können die Betriebe dann wieder zurücknehmen und in ihren Hofläden zum Verkauf anbieten. Und nicht nur das: In dem neuen Mobil darf das Geflügel auch zerlegt und verpackt werden. Somit können auch Teilstücke angeboten werden.

Bislang ist das Schlachtmobil aus Hessen das einzige in Deutschland mit EU-Zulassung.


Letzte Aktualisierung 11.07.2025

Nach oben
Nach oben