Warum die Streuobstwiese mehr ist als nur eine Obstwiese

Zum Tag der Streuobstwiesen am 24. April hat sich oekolandbau.de mit dieser einzigartig vielseitigen Kulturlandschaft befasst. Streuobstwiesen sind ein Gewinn für Mensch und Natur. Die naturnahen Wiesen liefern uns Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und noch viel mehr. Vögel und Insekten leben hier. Doch dürfen wir das Obst auf Streuobstwiesen überhaupt pflücken? Ist das Bio? Und welche Pflichten haben die Eigentümerinnen und Eigentümer?

Willkommen beim Tag der Streuobstwiese

In ganz Europa engagieren sich Menschen für den Streuobstanbau. Doch die Landkarte der Streuobstwiesen bekommt Jahr für Jahr mehr Lücken. Zeit, dieses Streuobstheldentum zu würdigen. In Deutschland, Österreich und Slowenien steht der Streuobstbau in den nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes der nationalen UNESCO-Kommissionen. Egal, ob zur Blüte im Frühjahr oder zur Erntezeit im Herbst, eine Streuobstwiese ist ein ganz besonderer Ort. Das feiern die Streuobstwiesen-Initiativen jeden letzten Freitag im April mit zahlreichen Aktionen wie Blütenwanderungen und Streuobstfesten. Mehr Infos auf der Webseite vom Tag der Streuobstwiese

Was nützen Streuobstwiesen für Umwelt und Gesellschaft?

Auf Grundlage einer Studie aus Sachsen schätzt die Initiative Hochstamm Deutschland e.V. den Wert der vielfältigen Leistungen der heimischen Streuobstwiesen auf vier Milliarden Euro pro Jahr.

Denn Streuobstwiesen sind:

  • Maximal vielfältig: Sie bieten tausenden von Pflanzen- und Tierarten, vor allem Insekten und Vögeln, einen Lebensraum und sind ein Hotspot der Biodiversität.
  • Total regional: Sie erhalten regionale und alte Obstsorten.
  • Voller Geschmack: Aus über 6.000 traditionellen Apfel-, Birnen- oder Quittensorten entstehen Tafelobst, Säfte, Schorlen, Marmeladen, Cidre, Secco, Essige, Brände, Trockenobst und vieles mehr.
  • Allergikerfreundlich: Allergiker und Allergikerinnen vertragen alte Apfelsorten häufig besser als moderne Sorten.
  • Schön erholsam: Blühende Streuobstwiesen sind eine Augenweide und bereichern unser Landschaftsbild.
  • Klimaschützer und Frischluftspender: Streuobstwiesen speichern Kohlendioxid und produzieren im Sommer Kaltluft.
  • Zukunftsträchtig: Heimische Streuobstwiesen könnten unseren Konsum von Apfelsaft und Tafeläpfeln in Deutschland decken, wenn sie konsequent gepflegt und geerntet würden.

Ist Streuobst Bio?

Nicht automatisch. In der Regel pflegen Privatleute, Kommunen oder Naturschutzverbände ihre Wiesen naturnah. Sie mähen das Gras nur zweimal im Jahr und verzichten meist auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger. Allerdings ist deren Einsatz nicht grundsätzlich verboten, wenn die Besitzenden über einen Sachkundenachweis zum Pflanzenschutz verfügen.

Praktisch behandelt kaum jemand Streuobstwiesen mit Pflanzenschutzmitteln, da sich das Spritzen aufgrund der geringen Erlöse sehr selten rentiert. "Die größten Diskussionen haben wir oft, wenn es um den "Schutz" von Jungbäumen geht; aber auch hier reichen die für den Ökolandbau zugelassenen Mittel meistens aus", berichtet Hannes Bürckmann, Geschäftsführer bei Hochstamm Deutschland e.V.

Auf bio-zertifizierten Wiesen sind – wie überall im Ökolandbau – chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger verboten. Davon profitieren Natur und Umwelt, aber auch die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst.

Durch die Umstellung auf den ökologischen Anbau erhalten die Obstbäuerinnen und -bauern für einen Doppelzentner Obst deutlich mehr Geld als im konventionellen Anbau. Vor diesem Hintergrund bietet die Bio-Zertifizierung eine interessante Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit der Stücklesbesitzerinnen und -besitzer zu verbessern.

Beratungskräfte Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. 

Streuobstwiese – was ist erlaubt?

Im Bundesnaturschutzgesetz steht: "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen (Brache, Stoppelacker) zum Zweck der Erholung ist allen gestattet." Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für:

  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
  • Grünland (Streuobst- und andere Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, das heißt vom Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres

Räder und Mountainbikes müssen in Wald und Feldflur ganzjährig auf den Wegen bleiben. BLHV: Das freie Betretungsrecht und seine Grenzen

Die Früchte der Streuobstwiesen gehören den Eigentümern und Eigentümerinnen. Ohne Erlaubnis ist das Ernten von Obst und Nüssen also erst einmal verboten. Zum Glück gibt es auf öffentlichen Wiesen viele Ausnahmen.

Was bedeutet das gelbe Band bei Streuobstwiesen?

Früchte von Bäumen, die mit einem Gelben Band markiert sind, dürfen wir kostenlos und ohne Rücksprache für den eigenen Bedarf sammeln und pflücken: BMLEH: Gelbes Band (PDF-Datei). Viele Kommunen geben zudem ihre Streuobstwiesen und Obstbäume als Essbare Stadt oder innerhalb ihrer Ernährungsstrategie zum Ernten frei.

Die gemeinnützige GmbH Mundraub aus Berlin führt eine bundesweite Standortkarte mit rund 100.000 markierten Bäumen und Sträuchern. Auf der Plattform lassen sich Bäume auf öffentlichen Flächen finden, wo ernten erlaubt ist, und mit einer App auch neue Fundbäume melden. Die sollten sich tatsächlich auf öffentlichem Grund und nicht in einem Schutzgebiet befinden. Ab und zu stellen auch Privatleute ihre Bäume auf der digitalen Karte ein.

Auf jeden Fall sollten sich die Mundräuberinnen und Mundräuber an die Regeln halten: nur eine Handvoll Obst mitnehmen und pfleglich mit den Bäumen umgehen. "Mit dem Pflücken klappt es schon gut, aber wir möchten künftig mehr Bäume pflegen und pflanzen", wünscht sich Gründer Kai Gildhorn.

Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümerinnen und Eigentümer einer Streuobstwiese?

Die Besitzerinnen und Besitzer nutzen ihre Wiesen vielfältig. Sie pflanzen und pflegen Bäume, ernten und vermarkten das Obst oder genießen die Natur, wenn gerade mal nichts zu tun ist.

Die Pflichten variieren je nach Bundesland. Als wertvolle Biotope stehen Streuobstwiesen fast überall unter Naturschutz. Das öffentliche Interesse schränkt hier das Eigentumsrecht ein. So dürfen Streuobstwiesen in der Regel nicht einfach abgeholzt und oder als Wald aufgeforstet werden.

In der Realität enden viele Wiesen als Bauland oder die Bäume sterben ab, weil sich niemand mehr darum kümmern kann oder mag. "Die Marktpreise für Streuobst sind zu niedrig, um die nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen zu können", bedauert Streuobstaktivist Hannes Bürckmann. Daher gilt in Baden-Württemberg ein sogenanntes "Erhaltungsgebot" für Wiesen ab 1.500 Quadratmetern. Ob sich daraus auch eine Pflicht zur Pflege der Wiesen ableiten lässt, ist unklar: "Die Kommune Mössingen testet gerade, ob die Besitzenden zur Pflege gezwungen werden können. Der Rechtsrahmen ist aber noch nicht geklärt", berichtet Hannes Bürckmann.

Förderprogramme und Initiativen erhalten Streuobstwiesen

Um die wertvollen Wiesen zu erhalten, unterstützen EU, Bund, Länder und Verbände die Anlage, Pflege und Vermarktung mit zahlreichen Förderprogrammen.

Wer seine Ernte vermarkten will, schließt sich oft einer Streuobst-Initiative oder einem Vermarktungsprojekt an. Diese haben eigene Bewirtschaftungsrichtlinien für ihre Lieferanten. Kernpunkt ist der Erhalt der Nutzung: Die Wiesen müssen offengehalten, die hochstämmigen Bäume geschnitten oder nachgepflanzt werden.

Der Hochstamm Deutschland e.V. gibt auf seiner Streuobstlandkarte eine bundesweite Übersicht rund um Initiativen, Vereine, Beratung, Vermarktung und Bildung.

Anlegen einer Streuobstwiese

Die Initiativen bieten oder vermitteln auch Beratung bei der Anlage und Pflege der Wiesen. Bei zahlreichen örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen, Naturschutzverbänden sowie beim Mundraub e.V. steht Streuobstpflege ebenfalls auf dem Programm.

Zu beachten sind:

  • Standortwahl: sonnig, Schutz vor Wind und Spätfrösten
  • Fruchtbarer Boden: evtl. vor der Pflanzung mit Gründüngung oder Phacelia verbessern
  • Sortenwahl: Auswahl geeigneter Hochstämme, Mischung verschiedener möglichst robuster sowie regionaler und damit standortangepasster Sorten. Es gibt auch Bio-Baumschulen, die passende Sorten anbieten.
  • Pflanzkonzept: Abstand zwischen den Bäumen muss mindestens zehn Meter betragen, die beste Pflanzzeit ist im Herbst. In den ersten Jahren benötigen die Bäume einen sogenannten Erziehungsschnitt.
  • Langfristige Pflege: Kronenschnitt, Mahd oder Beweidung der Wiesen

Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher Streuobstwiesen helfen?

Wir alle können Streuobstwiesen unterstützen:

  • Bei Pflege- und Saftaktionen mitmachen
  • Regionale Streuobst-Produkte kaufen
  • Uns einem Verein anschließen
  • Selbst im Garten hochstämmige Obstbäume anpflanzen
  • Beim Tag der Streuobstwiesen mitmachen 

Text: Jutta Schneider-Rapp


Letzte Aktualisierung 20.04.2026

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