Bio-Waren exportieren – was muss ich wissen?

Bio-Waren exportieren – was muss ich wissen?

Wer Bio-Produkte aus der Europäischen Union exportieren möchte, muss die rechtlichen Anforderungen im Zielland genau kennen. Was ist außerdem zu beachten? Welche Dokumente sind erforderlich, welche Import- und Zollbestimmungen gelten und wie müssen die Produkte gekennzeichnet werden? Unser Überblick zeigt, worauf es ankommt, und gibt praxisnahe Hinweise für den erfolgreichen Bio-Export.

Die Europäische Union hat mit der EU-Bio-Verordnung klare Vorgaben für den internationalen Handel mit Bio-Erzeugnissen festgelegt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt zu schützen, betrügerischen Praktiken vorzubeugen, aber auch einen fairen Wettbewerb für alle Marktteilnehmenden zu gestalten.

Ähnliche Ziele verfolgen auch viele Nicht-EU-Staaten, sogenannte Drittländer. Sie haben eigene Vorschriften etabliert, um die Qualität und Sicherheit importierter Bio-Produkte zu gewährleisten. Diese Regelungen unterscheiden sich jedoch teils erheblich von Land zu Land: Einige Länder erkennen die EU-Bio-Verordnung an und verlangen lediglich spezifische Warenbegleitdokumente. Andere Länder fordern zusätzliche Kontrollen oder gar eine eigene Zertifizierung.

In der Praxis sind die importierenden Unternehmen im Drittland mit den nationalen Einfuhrbestimmungen für Bio-Erzeugnisse zumeist bestens vertraut. Eine frühzeitige Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftspartnern im Drittland ist daher immer zu empfehlen, um Verzögerungen oder Komplikationen beim Marktzugang zu vermeiden.

Allgemeine Grundlagen für den Export von Bio-Produkten

Für Bio-Erzeugnisse gelten grundsätzlich dieselben handels- und zollrechtlichen Bestimmungen wie für Nicht-Bio-Erzeugnisse. Darüber hinaus sind gegebenenfalls spezielle Vorschriften für Bio-Ware zu beachten, die zusätzlich ("on top") zur Anwendung kommen. Einen Überblick über die allgemeinen Anforderungen für den Export bietet die Europäische Kommission auf ihrer Informationsplattform: EU-Kommission – Zugang zu Weltmärkten.

In vielen Ländern bestehen zudem produktspezifische Einschränkungen: So dürfen etwa Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs häufig mit dem Bio-Hinweis exportiert werden, während dies bei tierischen Produkten oder lebenden Tieren untersagt sein kann. Auch für Umstellungsware – also Produkte aus Betrieben, die sich in der Umstellung auf biologische Landwirtschaft befinden – gelten außerhalb der EU oft restriktivere Vorgaben. Ein Export unter Bezugnahme auf die biologische Produktionsweise ist hier meist nicht erlaubt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft das Ursprungsland der Erzeugung: Bestehende Handelsabkommen zum Export von Bio-Erzeugnissen gelten in der Regel nur für Erzeugnisse mit Ursprung in der EU oder für solche, die zumindest innerhalb der EU verarbeitet wurden. Bio-Ware, die aus einem Drittland in die EU eingeführt wurde, kann dann nicht als Bio-Ware in eine weiteres Drittland weitergehandelt werden, wenn innerhalb der EU keine Verarbeitung erfolgt.

Länderkategorien beim Bio-Export im Überblick

Beim Export von Bio-Erzeugnissen ist es hilfreich, die Zielländer nach ihrem Verhältnis zur EU-Bio-Verordnung zu gruppieren. Je nach Art der Handelsbeziehungen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Zulassung und Kennzeichnung von Bio-Produkten:

Länderkategorien für den Export

Die Website der EU-Kommission bietet umfassende Informationen zu Handelsregelungen und Drittlandanerkennungen im Bereich der ökologischen Produktion.

Das FiBL-Portal Organic Export Info bietet einen praxisorientierten Überblick über die Einfuhrbestimmungen für Bio-Produkte in den wichtigsten Drittstaaten weltweit.

Die EU möchte die Anzahl der bilateralen Handelsabkommen deutlich ausweiten. Sie ist derzeit in Verhandlungen mit 13 Ländern (Argentinien, Australien, Kanada, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Tunesien, USA, Mexiko und Kolumbien) um den europäischen Unternehmen einen fairen Marktzugang zum weltweiten Bio-Markt zu erleichtern. Die Verhandlungen sollen bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Welche Dokumente und Zertifikate werden für den Export von Bio-Produkten benötigt?

Für den Export von Bio-Erzeugnissen in Drittländer sind in der Regel warenbegleitende Bio-Zertifikate erforderlich. Diese müssen von der zuständigen Kontrollstelle des exportierenden Unternehmens in der EU ausgestellt werden.

In einigen Zielländern – etwa den USA – ist zusätzlich eine Registrierung in länderspezifischen Datenbanken notwendig. Teilweise müssen die Zertifikate sogar direkt in den elektronischen Systemen des Importlandes erstellt werden – ähnlich dem TRACES-System der EU, das beim Import nach Europa verwendet wird.

Zur Ausstellung dieser Exportzertifikate benötigen die Kontrollstellen eine Reihe von Angaben, darunter:

  • Name und Anschrift des exportierenden (EU) und des importierenden (Drittland) Unternehmens
  • Name und Codenummern der jeweils zuständigen Kontrollstellen
  • Produktbezeichnung, Qualität, Menge (zum Beispiel Nettogewicht, Anzahl der Packstücke)
  • Weitere Spezifikationen, wie zum Beispiel Verarbeitungsgrad oder Verpackung
  • Frachtpapiere, Rechnungsdokumente
  • Gegebenenfalls die Lieferadresse

Je nach Zielland können zusätzliche Anforderungen gelten. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Kontrollstelle und den Partnern im Drittland ist daher essenziell.

Korrekte Kennzeichnung von Bio-Produkten für den Export

Die EU-Öko-Verordnung legt fest, dass Produkte, die unter ihren Anwendungsbereich fallen, [innerhalb der EU nur dann mit einem Bio-Hinweis gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie gemäß den Vorgaben dieser Verordnung hergestellt wurden. Der Schutz bezieht sich insbesondere auf die Begriffe"„Bio", "Öko", "Eco" oder "organic" – jeweils in den Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten. Für vorverpackte Lebensmittel ist zudem die Verwendung des EU-Bio-Logos verpflichtend – vorausgesetzt, das Produkt wird innerhalb der EU vermarktet.

Wird ein Bio-Erzeugnis aus der EU exportiert, darf das EU-Bio-Logo verwendet werden, sofern die Herstellung den Regeln der EU-Öko-Verordnung entspricht – es ist jedoch nicht verpflichtend.

Zusätzlich ist es möglich, auf dem Etikett weitere Bio-Logos oder Siegel zu verwenden, etwa aus Drittstaaten. Ein Beispiel dafür ist das US-amerikanische "USDA Organic"-Logo, das bei Erfüllung der Anforderungen des National Organic Program (NOP) auf dem Produkt erscheinen darf.

Wenn ein Erzeugnis ausschließlich nach den Bio-Vorgaben eines Drittlandes hergestellt wurde – und nicht den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung entspricht –, kann es mit einem der durch die EU-Bio-Verordnung geschützten Begriffe nur dann versehen werden, wenn sichergestellt ist, dass es nicht auf den EU-Markt gelangt. Der Hersteller bzw. Exporteur ist in diesem Fall verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine unzulässige Vermarktung innerhalb der EU auszuschließen.

Ein Blick auf den Bio-Export-Markt: Produkte und Potenziale

Die weltweite Nachfrage nach Bio-Produkten wächst – besonders in den USA und China. Aus der EU gehen jährlich Bio-Erzeugnisse im Wert von rund einer Milliarde Euro in die USA und etwa 600 Millionen Euro nach China. Auch deutsche Bio-Produkte haben dabei großes Potenzial: Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Bio-Markt weltweit und beheimatet rund ein Viertel aller Unternehmen, die in der EU Bioerzeugnisse verarbeiten.

Exportiert werden vor allem verarbeitete und veredelte Bio-Erzeugnisse wie Babynahrung, Säfte, Milchprodukte, Süßwaren, Getreidewaren sowie frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse. Für eine detaillierte Analyse fehlen bislang verlässliche Marktanalysen und Handelsstatistiken speziell zum Bio-Sektor.


Nachgefragt bei Johanna Stumpner vom Verband der Bio-Hersteller (AöL e.V.)

Oekolandbau.de: Frau Stumpner, der deutsche Bio-Markt ist weltweit auf Platz 2, warum exportieren deutsche Unternehmen überhaupt ihre Produkte in Nicht-EU Länder?

Johanna Stumpner: Neben Deutschland sind die USA und China die weltweit größten Bio-Märkte. In Deutschland erleben wir eine Veränderung der Handelsstrukturen, auch im Bio-Bereich. Ein Müller, der bisher zum Beispiel vor allem kleine handwerkliche Bäckereien beliefert hat, verliert zunehmend Kundinnen und Kunden, da viele Betriebe schließen. Der Markt verschiebt sich stark in die großen Einzelhandelsketten. Nicht alle Unternehmen wollen oder können diesen Vertriebsweg beliefern. Also schauen sie sich nach Alternativen um.

Oekoelandbau.de: Lohnt sich der bürokratische Aufwand denn?

Johanna Stumpner: Je nach Markt kann sich der Aufwand durchaus lohnen. Die asiatischen Länder haben zum Beispiel ein sehr hohes und wachsendes Interesse an ökologischer Milchnahrung und Beikostprodukten für Babys und Kleinkinder, sowie an verarbeiteten Obst- oder Gemüseprodukten. Verbraucherinnen und Verbraucher dort vertrauen sogar eher in EU-Bio-Produkte, als in die einheimischen Produkte. Und auch der Bio-Markt in den USA wächst deutlich, auch wenn die Handelsbeziehungen dorthin derzeit sicherlich nicht einfach zu gestalten sind. Die EU ist zudem bestrebt 13 weitere bilaterale Handelsabkommen abzuschließen, um EU-Unternehmen den Zugang zu den internationalen Bio-Märkten zu erleichtern.


Autor: Walter Faßbender


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Letzte Aktualisierung 16.06.2025

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