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Schädlingsbekämpfung in der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln: Herausforderungen und Lösungen

Um eine Schädlingsbefall bei der Herstellung von Bio-Produkten zu vermeiden, haben vorbeugende Maßnahmen höchste Priorität und sind sorgfältig und umfassend anzuwenden. Falls diese nicht ausreichen und ein Befall auftritt, sind biologische, mechanische und biotechnische Methoden die erste Wahl. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Zu den häufigsten Schädlingen in der Lebensmittelverarbeitung zählen:
- Motten (zum Beispiel Mehlmotte, Dörrobstmotte)
- Käfer (zum Beispiel Kornkäfer, Brotkäfer)
- Nagetiere (zum Beispiel Ratten, Mäuse)
- Fliegen und andere Insekten
Diese Schädlinge können nicht nur Lebensmittel, sondern auch Verpackungen und Lagerstrukturen beschädigen.
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Die EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 2018/848) stellt für die landwirtschaftliche Produktion klare Regeln auf und verbietet den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Erlaubte Substanzen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 (Anhang 1) gelistet. Für die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln gibt es jedoch keine spezifischen Vorgaben zur Schädlingsbekämpfung. Die Richtlinien einiger Anbauverbände hingegen enthalten detailliertere Maßnahmen.
Generell sind Unternehmen dazu verpflichtet sicherzustellen, dass bei der Schädlingsbekämpfung keine unerlaubten Mittel direkt oder indirekt mit Bio-Produkten in Kontakt kommen.
Integration der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in ein Vorsorgekonzept
Die EU-Bio-Verordnung schreibt vor, dass jedes Bio-Unternehmen ein Vorsorgekonzept erstellt, um unzulässige Erzeugnisse oder Stoffe in der Bio-Produktion zu vermeiden. Dabei sollte auch die Schädlingsbekämpfung berücksichtigt werden.
Eine wirksame Schädlingsbekämpfung in Bio-Betrieben basiert auf den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis (GMP) und dem Hazard Analysis and Critical Control Points (HACCP)-System. Kritische Kontrollpunkte können unter anderem die Überprüfung von Rohstofflieferungen, die Kontrolle von Lagerbedingungen und die regelmäßige Inspektion von Produktionsanlagen sein. Prävention steht dabei klar im Vordergrund, unterstützt durch eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen.
Prävention: Der Schlüssel zur Schädlingskontrolle
Vorbeugende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung haben höchste Priorität und sind sorgfältig und umfassend anzuwenden, um das Auftreten von Schädlingen zu vermeiden.
Geeigente Präventionsmaßnahmen in der Schädlingskontrolle
Diese sollen Schädlingsbefall frühzeitig erkennen. Beispiele sind Pheromonfallen oder Getreidesonden zur Überwachung von Schädlingen in Lagerräumen.
Diese sollen mögliche Einfallstore für Schädlinge reduzieren. Beispiele sind das Abdichten von Fugen und das Anbringen von Fliegengittern.
Mögliche Maßnahmen sind die regelmäßige Reinigung, kurze Abfallentsorgungsintervalle, geschlossene Abfallbehälter und die konsequente Entsorgung nicht benötigter Gegenstände.
Hierzu zählen eine strikte Wareneingangskontrollen, sowie die getrennte Lagerung von Roh- und Fertigwaren.
Biologische, mechanische und biotechnische Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung
Falls die Prophylaxe nicht ausreichend war und ein Befall auftritt, sind biologische, mechanische und biotechnische Methoden die erste Wahl.
Dazu zählen:
- Einsatz von Nützlingen
- Einsatz von Licht- und Klebefallen oder thermische Behandlungen wie Warmluftentwesung als mechanische Maßnahme
- Verwendung von inertem Silikatstaub oder Naturgasen
- Bakterien oder Viren, die spezifisch gegen Schädlinge wirken, wie beispielsweise Bacillus thuringiensis als biotechnologische Verfahren
Zulässige Mittel für die Schädlingsbekämpfung in der Bio-Verarbeitung
Zum Einsatz kommen dürfen nur zugelassene Stoffe, die in der Liste der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 (Anhang 1) aufgeführt sind sowie Mittel aus den Richtlinien der Anbauverbände.
Typische Beispiele für natürliche Mittel sind:
- ätherische Öle
- Neemextrakte
- andere natürliche Insektizide
Chemische Maßnahmen sind nur als letzter Ausweg in Ausnahmefällen zulässig und müssen den Richtlinien der Anbauverbände entsprechen. Beispiele hierfür sind Naturpyrethrum oder Fraßköder mit Antikoagulantien. Solche Maßnahmen dürfen ausschließlich von Fachpersonal durchgeführt werden, das über entsprechende Sachkundenachweise verfügt. Eine strikte Dokumentation ist hierbei unabdingbar, um Transparenz und die Einhaltung der ökologischen Standards sicherzustellen.
Dokumentation und Schulung A und O bei Schädlingsbekämpfung
Eine lückenlose Dokumentation aller Schädlingskontrollmaßnahmen ist notwendig, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden regelmäßig in den neuesten ökologischen Methoden der Schädlingsbekämpfung schulen. Zudem müssen Fachbetriebe zur Schädlingsbekämpfung schriftlich zusichern, die Grundsätze der ökologischen Produktion einzuhalten.
Text: Dr. Jennifer Ritzenthaler, Ecocert
Lesen Sie mehr auf Oekolandbau.de:
Mehr Infos im Web:
- FiBL: Betriebsmittelliste Deutschland
- Bioland: Richtlinien zur Schädlingsbekämpfung
- Naturland: Verarbeitungsrichtlinien zur Schädlingsbekämpfung Teil C.; VI.11 und Anhang 3
- Biokreis: Richtlinien Verarbeiter, 10. Schädlingsbekämpfung
- Demeter: Richtlinien Erzeuger & Verarbeiter, VI. Schädlingsbekämpfung und Reinigung
Letzte Aktualisierung 30.04.2025

