Anders als in der konventionellen Haltung, in der überwiegend schnell wachsende Hybriden verwendet werden, kommen in der Öko-Mast heute vorwiegend langsam wachsende Linien zum Einsatz. Nach EU-Öko-Verordnung müssen diese langsam wachsenden Linien kein Mindestschlachtalter einhalten. Werden schnellwachsende Linien eingesetzt, ist ein Mindestschlachtalter von 81 Tagen vorgeschrieben.
Öko-Küken müssen von Öko-Betrieben stammen. Sind solche Herkunft nicht verfügbar, dürfen auch konventionelle Küken (nicht älter als drei Tage) zugekauft werden.
Haltung
Die Tierhaltung ist im Öko-Landbau an die Fläche gebunden: Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 170 Kilogramm (für Öko-Verbände gilt: 112 kg) Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten. Das entspricht maximal 580 (für Öko-Verbände gilt: 280) Masthühnern je Hektar.
Nach EU-Öko-Verordnung sind 21 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche zugelassen.
Pro Stall dürfen maximal 4.800 Masthähnchen gehalten werden. Es spricht jedoch nichts dagegen mehrere Ställe in einem Gebäude unterzubringen, wenn sie klar voneinander abgetrennt sind. Die maximal zulässige Gebäudegröße beträgt 1.600 Quadratmeter. Die ökologischen Anbauverbände fordern darüber hinaus, dass ein Teil der Stallfläche in Form eines befestigten Außenklimabereichs (Kaltscharrraum) angeboten wird.
Für die Einstreu muss öko-zertifiziertes Material verwendet werden. Ist dies nicht verfügbar, kann auf konventionelle Herkünfte zurückgegriffen werden. Vorgeschrieben ist weiterhin, dass eine ununterbrochene Nachtruhe ohne künstliche Beleuchtung von mindestens acht Stunden gewährleistet ist.
Ab der Mastphase müssen die Tiere Zugang zu einem Grünauslauf haben, wann immer die Witterung dies zulässt – mindestens aber ein Drittel ihrer Lebenszeit.
Fütterung
Öko-Hähnchen haben einen höheren Futterbedarf als konventionelle Tiere. Die Futterverwertung liegt hier bei eins zu 2,4. Zum Vergleich: Im konventionellen Bereich liegt die Futterverwertung bei eins zu 1,67.
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Wenn eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind konventionelle Eiweißfuttermittel befristet bis 31.12.2026 bei Junggeflügel bis 18 Wochen erlaubt, mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Nach EU-Öko-Verordnung müssen mindestens 30 Prozent, nach Verbandsrichtlinien 50 Prozent des benötigten Futters auf dem eigenen Betrieb beziehungsweise mithilfe eines regionalen Kooperationspartners erzeugt werden. Außerdem ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben.
Tiergesundheit
Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist im Öko-Landbau verboten. Öko-Masthähnchen dürfen auch nur ein einziges Mal mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln behandelt werden, da sie sonst ihren Öko-Status verlieren. Für die Anwendung von pflanzlichen, homöopathischen oder natürlichen Mitteln gibt es hingegen keine Einschränkungen.
Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist im Öko-Landbau verboten.