Die Freilandhaltung ist ein Kernprinzip der ökologischen Tierhaltung. Doch bei Ausbrüchen von Tierseuchen wie der Geflügelpest greifen behördliche Maßnahmen, die für Bio-Betriebe besonders einschneidend sind. Eine zentrale Vorgabe ist die Stallpflicht – und sie wirft Fragen auf: Wie lässt sich Tierwohl unter diesen Bedingungen sichern? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Und wie können Betriebe reagieren?
Praktische Herausforderungen durch die Aufstallpflicht
Aufstallpflicht in der Praxis: Ein Bio-Betriebe berichtet
Familienbetrieb Wiese aus Binghausen, einem Ortsteil des niedersächsischen Twistringen. Seit 25 Jahren verkauft die Familie in ihrem Hofladen sowie auf festen Verkaufstouren frische Eier und regionale Lebensmittel. Auch ökologische Produkte gehören zum Angebot. Seit rund 20 Jahren betreibt die Familie einen Bio-Legehennenstall mit etwa 20.000 Tieren.
Rosi Wiese berichtet, dass das Problem der Stallpflicht inzwischen fast schon zur Routine geworden ist. "Das taucht seit mindestens fünf Jahren regelmäßig auf, immer dann, wenn die Zugvögel vorbeiziehen", erzählt sie. Entsprechend habe man im Betrieb längst Vorkehrungen getroffen, etwa Schutzkleidung und Hygienemaßnahmen, Desinfektion von Schuhen oder Reinigen von Fahrzeugen. Unter Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern wird dabei viel spekuliert: Wo lag der Ursprung einer Infektion? Könnte die Lüftung eine Rolle gespielt haben? Was lässt sich weiter verbessern? "Wir beobachten die Situation genau und tauschen uns untereinander aus", sagt Wiese. Über die aktuelle Aufstallung hat sie über die Zeitung erfahren. Das sorgte für Irritation: "Das läuft leider etwas hakelig."
Besonders für einen kleinen Selbstvermarkter in zwei Kilometern zu Sperrbezirken bringt die Situation zusätzliche Sorgen mit sich. "Wir leben immer mit der Angst, dass wir unsere Eier plötzlich nicht mehr verkaufen dürfen", berichtet Wiese. Entsprechend häufig kommen Rückfragen von verunsicherten Kundinnen und Kunden.
An den Haltungsbedingungen im Stall hat sich durch die Aufstallpflicht nichts geändert. "Unsere Bio-Legehennen haben ausreichend Platz", betont sie. Manchmal sei die Stallpflicht sogar eine gewisse Erleichterung, weil das Risiko einer Infektion über den Kot von Wildvögeln im Auslauf entfalle. "Trotzdem gönne ich den Hühnern natürlich ihren täglichen Freigang – ich selbst bin ja auch jeden Tag an der frischen Luft", sagt sie.
Große Sorgen bereitet dagegen der Fall eines Komplettausfalls. Die staatliche Entschädigung sei begrenzt, und der Verlust der Tiere wäre ohnehin ein schwerer Schlag: "Es ist ein Drama, wenn Tiere gekeult werden müssen." Schwierig gestalte sich die Neubestückung des Stalls: "Das Hauptproblem ist, dass man keine Junghennen bekommt – vor allem dann, wenn gleichzeitig viele Betriebe betroffen sind."
Ihr Rat an andere Bio-Betriebe fällt daher klar aus: "Es ist wichtig, die Vorkehrungsmaßnahmen konsequent einzuhalten."