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Richtiges Vorgehen bei einem positiven Rückstandsbefund

Ein positiver Rückstandsbefund bei Bio-Produkten kann ein Hinweis auf einen Verstoß sein – doch nicht jeder Befund bedeutet automatisch ein Verdacht und damit eine Warensperrung oder einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung. Eine systematische Prüfung hilft, den Sachverhalt aufzuklären und richtige Entscheidungen zu treffen.
Durch die eigene Qualitätssicherung und im Rahmen des Öko-Kontrollverfahrens werden regelmäßig Proben von Bio-Rohwaren und Bio-Produkten genommen und in Laboren auf unzulässige Mittel analysiert. Kommt es dabei zu einem positiven Rückstandsbefund, stellt sich für das Verarbeitungsunternehmen zunächst die Frage, ob der Bio-Status der Ware in Zweifel steht – also ein Verdacht vorliegt.
Vorsorge durch Probennahme im eigenen Unternehmen
Je nach Produktionsart, verarbeiteten Produkten oder auch Chargengrößen sind die Probenhäufigkeit und Ziehungspläne sowie die Untersuchungen anzulegen. Die Probennahme und die zu veranlassenden Untersuchungen sind individuell für jedes Unternehmen in Beprobungsplänen festzulegen. Diese müssen sich immer an dem sachlich Notwendigen und ökonomisch Vertretbaren orientieren. Es wird dringend empfohlen eine Risikoanalyse als Grundlage für Beprobungspläne zu nutzen.
Es gibt in der Vorgehensweise keinen grundsätzlichen Unterschied in der Behandlung ökologischer oder konventioneller Produktionseinheiten. Unterschiede bestehen in den Risiken. Bei Bio-Produkten ist das Risiko definiert über den Verstoß gegen die Vorgaben der Bio-Verordnung. Wobei alle Qualitätssicherungsmaßnahmen sowieso die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen einschließen, die sich durch die Anforderungen gemäß EU-Bio-Rechtsvorschriften ergeben.
Dem Verdacht nachgehen
Ein positiver Rückstandsbefund ist nicht zwangsweise gleich mit einer Warensperrung oder gar einem Warenrückruf verbunden. Besonders bei betriebsinternen Probenahmen im Rahmen des Qualitätsmanagements gilt zuerst einmal Ruhe zu bewahren und die folgenden Fragen zu beantworten:
Ein Rückstandsfund – und nun?
Sowohl die Probenahme selbst als auch die Untersuchungsmethode und korrekte Arbeitsweise im Labor hat einen großen Einfluss auf das Analyseergebnis. Alle Maßnahmen, die Sie möglicherweise bei einem positiven Rückstandsbefund ergreifen müssen, sollten auf einwandfreien Untersuchungsergebnissen basieren. Es kommt immer wieder zu Fällen, in denen zwei gleiche Proben aus derselben Charge, teils sogar demselben Rückstellmuster, komplett unterschiedliche Ergebnisse aufweisen.
Daher klären Sie immer erst einmal ab:
Wurde die Probe korrekt gezogen? Ist deutlich auf was sich die Probe bezieht?
Handelt es sich um eine Einzelprobe oder eine repräsentative Probe? Wurde der Erstbefund durch eine Zweitprobe bestätigt?
Wie zuverlässig ist die angewandte Untersuchungsmethode? Ist diese anerkannt und kann dies nachgewiesen werden?
Liegt eine geeignete Dokumentation der Probennahme und Untersuchung vor?
Sind im Untersuchungsbericht Untersuchungsmethoden und Nachweisgrenzen angegeben?
Vergessen Sie dabei auch nicht, dass es bei Spurenanalytik in der Regel mit einem analytischen Streubereich von circa 50 Prozent zu rechnen ist.
Kommen Sie nach dieser Prüfung zu dem Schluss, dass das Ergebnis zuverlässig ist, gilt es die nachfolgende Punkte zu klären.
Die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte gelten für Bio-Lebensmittel genauso wie für konventionelle Lebensmittel. Wird ein Analyseergebnis über einem solchen Rückstandshöchstwert gefunden, ist die Verkehrsfähigkeit nicht mehr gegeben und eine Meldung an die Lebensmittelbehörde notwendig. Ihre EU-Öko-Kontrollstelle ist bei solchen Fällen nicht mehr zuständig, Sie sollten sie jedoch informieren. Handelt es sich um einen Kontaminanten, greift hierfür die Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915.
Eine wichtige Frage ist, was für ein Stoff überhaupt in der Probe gefunden wurde. Zuerst einmal ist zu klären, ob der Stoff für den Einsatz in Bio-Produkten zugelassen ist. Ist dem nicht der Fall, ist die Frage, ob es ein Mittel ist, das üblicherweise auf dem Lebensmittel angewendet wird? Dann besteht eventuell ein Verdacht, dass hier nicht gesetzeskonform agiert wurde. Handelt es sich jedoch um ein Mittel, das normalerweise für ganz andere Agrarkulturen genutzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine unbeabsichtigte Kontamination vorliegt.
- Übersicht aller in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel
- Übersicht aller in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmittel
Beachten Sie, dass nicht nur Pflanzenschutzmittel in der Bio-Verordnung genau geregelt sind, denn auch weitere Stoffgruppen wie zum Beispiel Düngemittel, Futtermittelzusatzstoffe, Zusatzstoffe für Lebensmittel oder technische Hilfsstoffe können für Verstöße relevant sein. Diese sind in Artikel 24 der Bio-Verordnung zu finden.
Eine Kontamination kann also auch zum Beispiel durch ein Lagerschutzmittel, einen im Ökolandbau nicht zugelassenen Zusatzstoff oder einen Stoff, der während des Verarbeitungsprozesses entsteht, zustande kommen.
Ist der Rückstand relevant für den Bio-Status, kann ein Verdacht auf einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung bestehen. Das Unternehmen muss dann die Ware stoppen und untersuchen ob der Verdacht "begründet" ist.
Machen Sie sich bewusst, dass es verschiedene Wege gibt, wie ein Rückstand in ein Produkt gelangen kann.
Die Eintragswege können beispielsweise sein:
Anwendung unzulässiger Mittel in Erzeugung und Verarbeitung trotz Verbot und Kontrolle
Verunreinigung / Kontaminationen in der Prozesskette (fahrlässig oder unvermeidbar)
Vermischung mit konventionellen Produkten (Substanzen und Produkte)
Vertauschungen und Verwechslungen
Einträge aus der Umwelt
Labore wissen oft genau, welche Rückstände, Schadstoffe oder Kontaminanten wo gefunden werden. Zur Bewertung von Einzelfällen ist es oft ratsam mit der Kontrollstelle einen informellen Austausch zu vereinbaren und mit externen Expertinnen und Experten die aufgetretene Problematik zu besprechen.
Vorbeugend ist ebenfalls sinnvoll einen Informationsservice mit den Laboren einzurichten. Sie wissen welche neuen Methoden diskutiert werden oder welche Rückstände, Schadstoffe oder Kontaminanten in den Fokus der Öffentlichkeit geraten (könnten). Vereinbaren Sie hierfür mit dem Labor regelmäßige Gespräche oder eine kontinuierliche schriftliche Benachrichtigung.
Bewertung des Verdachts
Sinn einer Bewertung ist es zu überprüfen, ob gegen die Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen wurde. Ein positives Analyseergebnis kann also ein Verdacht auf eine gesetzeswidrige Handlung auslösen. Diesem Verdacht müssen Sie in der Eigenverantwortung als Unternehmen mit beispielsweise den oben genannten Fragen nachgehen.
Um zu bewerten ob der durch einen Rückstandsbefund ausgelöste Verdacht "begründet" ist oder nicht, bedarf es einer systematischen Vorgehensweise. Dies muss von Ihrer Kontrollstelle verifiziert werden.
Leitlinien für die Vorgehensweis im Leitfaden „Wie gehe ich mit Informationen zu einem möglichen Verstoß gegen die Bio-Verordnung (VO (EU) 2018/848 gemäß Artikel 27 bzw. 28 (2) um?“
oder
das Vade Mecum (A Vade Mecum on Official Investigation in Organic Products) können hierbei unterstützen.
Kann Ihr Anfangsverdacht jedoch nicht beseitigt, beziehungsweise der Zweifel am Bio-Status nicht ausgeräumt werden, so sind Sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau dazu verpflichtet, Ihre Öko-Kontrollstelle zu informieren und von Ihrem Verdacht in Kenntnis zu setzen.
Sie sind jedoch nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Ergebnisse aus Ihren eigenen Bewertungen an die Kontrollstelle zu melden, sofern Sie nicht zu dem Schluss kommen, dass Zweifel am Bio-Status der Ware bestehen. In diesem Fall ist der Vorfall einschließlich der Entlastung zu dokumentieren.
Lesen Sie mehr auf Oekolandbau.de:
Weblinks
- Prüfgesellschaft mbH in Karlsruhe: Handbuch, "Laboranalyse und Pestizidrückstände im Kontrollverfahren für den Ökologischen Landbau" (PDF-Dokument)
- Bund ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): Kommentierung von Artikel 91 (Maßnahmen bei Verdacht auf Verstöße und Unregelmäßigkeiten) Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der EU-Öko-Verordnung (PDF-Datei)
- Bund ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): Worauf müssen Bio-Unternehmen im Umgang mit Verstößen und Kontaminationen künftig achten?
- Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL): Leitfaden für das Qualitäsmanagement unter besonderer Berücksichtigung von Kontaminanten (PDF Datei)
- AöL-Leitlinie zu Probennahmeverfahren bei ökologischen Lebensmitteln (PDF-Datei)
Letzte Aktualisierung 23.04.2025


