Eine wichtige Frage ist, was für ein Stoff überhaupt in der Probe gefunden wurde. Zuerst einmal ist zu klären, ob der Stoff für den Einsatz in Bio-Produkten überhaupt zugelassen ist. Ist dem nicht der Fall, ist die Frage, ob es sich dabei um ein Mittel, das üblicherweise auf dem Lebensmittel eingesetzt wird handelt? Dann besteht eventuell ein Verdacht, dass hier nicht gesetzeskonform gehandelt wurde. Handelt es sich jedoch um ein Mittel, das normalerweise für ganz andere Kulturen genutzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um eine unbeabsichtigte Kontamination handelt.
Eventuell handelt es sich auch gar nicht um ein Pflanzenschutzmittel, sondern um eine Kontamination mit einem Lagerschutzmittel, einem im Ökolandbau nicht zugelassenen Zusatzstoff oder einen Stoff, der während des Verarbeitungsprozesses entsteht.
Wenn der Rückstand einen Verdacht eines Verstoßes gegen die Bio-Verordnung nahelegt, ist in der Warenkette als Nächstes nach der Ursache zu forschen.
4. Woher kommt der Rückstand?
Machen Sie sich bewusst, dass es verschiedene Wege gibt, wie ein Rückstand in ein Produkt gelangen kann.
Die Eintragswege können beispielsweise sein
- Anwendung unzulässiger Mittel in Erzeugung und Verarbeitung trotz Verbot und Kontrolle
- Verunreinigung / Kontaminationen in der Prozesskette (fahrlässig oder unvermeidbar)
- Vermischung mit konventionellen Produkten (Substanzen und Produkte)
- Vertauschungen und Verwechslungen
Die Verdachtsmeldung an die Kontrollstelle
Sinn einer speziellen Probennahme und Analyse bei Bio-Produkten ist es zu überprüfen, ob gegen die Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen wurde. Ein positives Analyseergebnis kann also ein Verdacht auf eine gesetzeswidrige Handlung sein. Diesem Verdacht müssen Sie in der Eigenverantwortung als Unternehmerin und Unternehmer mit beispielsweise den oben genannten Fragen nachgehen.
Kann Ihr Anfangsverdacht jedoch nicht beseitigt, beziehungsweise der Zweifel am Bio-Status nicht ausgeräumt werden, so sind Sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau dazu verpflichtet, Ihre Öko-Kontrollstelle zu kontaktieren und von Ihrem Verdacht in Kenntnis zu setzen.
Sie sind jedoch nicht grundsätzlich rechtlich dazu verpflichtet, Ergebnisse aus Ihren eigenen Probenahmen dem Kontrollverfahren zu unterstellen, sofern Sie nicht zu dem Schluss kommen, dass Zweifel am Bio-Status der Ware bestehen.