Richtiges Vorgehen bei einem positiven Rückstandsbefund

Richtiges Vorgehen bei einem positiven Rückstandsbefund

Ein positiver Rückstandsbefund bei Bio-Produkten kann ein Hinweis auf einen Verstoß sein – doch nicht jeder Befund bedeutet automatisch ein Verdacht und damit eine Warensperrung oder einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung. Eine systematische Prüfung hilft, den Sachverhalt aufzuklären und richtige Entscheidungen zu treffen.

Durch die eigene Qualitätssicherung und im Rahmen des Öko-Kontrollverfahrens werden regelmäßig Proben von Bio-Rohwaren und Bio-Produkten genommen und in Laboren auf unzulässige Mittel analysiert. Kommt es dabei zu einem positiven Rückstandsbefund, stellt sich für das Verarbeitungsunternehmen zunächst die Frage, ob der Bio-Status der Ware in Zweifel steht – also ein Verdacht vorliegt.

Vorsorge durch Probennahme im eigenen Unternehmen

Je nach Produktionsart, verarbeiteten Produkten oder auch Chargengrößen sind die Probenhäufigkeit und Ziehungspläne sowie die Untersuchungen anzulegen. Die Probennahme und die zu veranlassenden Untersuchungen sind individuell für jedes Unternehmen in Beprobungsplänen festzulegen. Diese müssen sich immer an dem sachlich Notwendigen und ökonomisch Vertretbaren orientieren. Es wird dringend empfohlen eine Risikoanalyse als Grundlage für Beprobungspläne zu nutzen.

Es gibt in der Vorgehensweise keinen grundsätzlichen Unterschied in der Behandlung ökologischer oder konventioneller Produktionseinheiten. Unterschiede bestehen in den Risiken. Bei Bio-Produkten ist das Risiko definiert über den Verstoß gegen die Vorgaben der Bio-Verordnung. Wobei alle Qualitätssicherungsmaßnahmen sowieso die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen einschließen, die sich durch die Anforderungen gemäß EU-Bio-Rechtsvorschriften ergeben.

Dem Verdacht nachgehen

Ein positiver Rückstandsbefund ist nicht zwangsweise gleich mit einer Warensperrung oder gar einem Warenrückruf verbunden. Besonders bei betriebsinternen Probenahmen im Rahmen des Qualitätsmanagements gilt zuerst einmal Ruhe zu bewahren und die folgenden Fragen zu beantworten:

Ein Rückstandsfund – und nun?

Labore wissen oft genau, welche Rückstände, Schadstoffe oder Kontaminanten wo gefunden werden. Zur Bewertung von Einzelfällen ist es oft ratsam mit der Kontrollstelle einen informellen Austausch zu vereinbaren und mit externen Expertinnen und Experten die aufgetretene Problematik zu besprechen.

Vorbeugend ist ebenfalls sinnvoll einen Informationsservice mit den Laboren einzurichten. Sie wissen welche neuen Methoden diskutiert werden oder welche Rückstände, Schadstoffe oder Kontaminanten in den Fokus der Öffentlichkeit geraten (könnten). Vereinbaren Sie hierfür mit dem Labor regelmäßige Gespräche oder eine kontinuierliche schriftliche Benachrichtigung.

Bewertung des Verdachts

Sinn einer Bewertung ist es zu überprüfen, ob gegen die Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen wurde. Ein positives Analyseergebnis kann also ein Verdacht auf eine gesetzeswidrige Handlung auslösen. Diesem Verdacht müssen Sie in der Eigenverantwortung als Unternehmen mit beispielsweise den oben genannten Fragen nachgehen.

Um zu bewerten ob der durch einen Rückstandsbefund ausgelöste Verdacht "begründet" ist oder nicht, bedarf es einer systematischen Vorgehensweise. Dies muss von Ihrer Kontrollstelle verifiziert werden.

Kann Ihr Anfangsverdacht jedoch nicht beseitigt, beziehungsweise der Zweifel am Bio-Status nicht ausgeräumt werden, so sind Sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau dazu verpflichtet, Ihre Öko-Kontrollstelle zu informieren und von Ihrem Verdacht in Kenntnis zu setzen.

Sie sind jedoch nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Ergebnisse aus Ihren eigenen Bewertungen an die Kontrollstelle zu melden, sofern Sie nicht zu dem Schluss kommen, dass Zweifel am Bio-Status der Ware bestehen. In diesem Fall ist der Vorfall einschließlich der Entlastung zu dokumentieren.


Letzte Aktualisierung 23.04.2025

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