Eine wichtige Frage ist, was für ein Stoff überhaupt in der Probe gefunden wurde. Zuerst einmal ist zu klären, ob der Stoff für den Einsatz in Bio-Produkten zugelassen ist. Ist dem nicht der Fall, ist die Frage, ob es ein Mittel ist, das üblicherweise auf dem Lebensmittel angewendet wird? Dann besteht eventuell ein Verdacht, dass hier nicht gesetzeskonform agiert wurde. Handelt es sich jedoch um ein Mittel, das normalerweise für ganz andere Agrarkulturen genutzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine unbeabsichtigte Kontamination vorliegt.
Beachten Sie, dass nicht nur Pflanzenschutzmittel in der Bio-Verordnung genau geregelt sind, denn auch weitere Stoffgruppen wie zum Beispiel Düngemittel, Futtermittelzusatzstoffe, Zusatzstoffe für Lebensmittel oder technische Hilfsstoffe können für Verstöße relevant sein. Diese sind in Artikel 24 der Bio-Verordnung zu finden.
Eine Kontamination kann also auch zum Beispiel durch ein Lagerschutzmittel, einen im Ökolandbau nicht zugelassenen Zusatzstoff oder einen Stoff, der während des Verarbeitungsprozesses entsteht, zustande kommen.
Ist der Rückstand relevant für den Bio-Status, kann ein Verdacht auf einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung bestehen. Das Unternehmen muss dann die Ware stoppen und untersuchen ob der Verdacht "begründet" ist.