Gärtnerhof Entrup: Landwirtschaftsprojekt mit der 5 Klasse der KvG Gesamtschule Nordwalde
48341 Altenberge
Die Schermaus ist die größte einheimische Wühlmausart. Sie ist von gedrungenem Körperbau mit 6 bis 9 Zentimeter Körperlänge und einem etwa ebenso langen Schwanz. Sie hat kleine Ohren und von schwarz bis hellbraun variierende Fellfarben.
Schermäuse graben unterirdische Gänge mit seltenen Gangöffnungen zur Oberfläche. Öffnet man ein Stück des Ganges, so wird er innerhalb kurzer Zeit (zwei bis sechs Stunden) wieder geschlossen (im Unterschied zur Feldmaus). Erdauswürfe werden neben dem Gang abgelegt, sind flach und unregelmäßig geformt (im Unterschied zum Maulwurf). Die Gänge, innerhalb derer Wurzeln abgefressen werden, sind typischerweise um die 40 Meter lang. Die Bauten liegen um die 30 cm tief und dienen auch als Vorratskammer.
Schermäuse beginnen mit dem Fraß an der Wurzel, nagen aber manchmal auch die Rinde bis kurz über der Bodenoberfläche ab. Die Breite der Nagezahnspuren gibt zusätzliche Hinweise auf den Schadensverursacher. Sie beträgt bei Schermäusen ca. 1,5 bis 3,5 Millimeter.
Die Feldmaus unterscheidet sich von der Wühlmaus durch ihre hauptsächlich oberirdisch verlaufenden Laufgänge mit zahlreichen offenen Eingängen. Das Tier selbst ist deutlich kleiner und hat einen kürzeren Schwanz. Sie nagt vor Allem bodennahe Rinde ab, kann aber auch Wurzeln erreichen.
Maulwurfgänge reichen tiefer in das Erdreich, weisen senkrecht über dem Loch ausgeworfene Erdhügel auf, und werden nur langsam wieder verschlossen. Maulwürfe sind reine Fleischfresser und dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland nicht gefangen oder getötet werden.
Humusreiche, frostfreie und Grundwasserferne Standorte sind besonders gefährdet. Geschädigte Obstbäume können vertrocknen und absterben. Geschädigt werden vor allem Apfelbäume auf schwachwüchsigen Typenunterlagen sowie Holunder, seltener Birnen auf Quittenunterlage und Erdbeeren. Nageschäden an Obstgehölzen treten vor allem in Frostperioden während des Winterhalbjahres auf, wenn Nahrungsalternativen knapp sind. Darum sind Befallskontrollen und die Bekämpfung vor Winterbeginn eine wichtige Voraussetzung, um Schäden an den Bäumen zu verhindern.
Im Gemüsebau treten enorme Schäden durch Fraß an den Wurzeln und oberirdisch direkt an den Ernteprodukten wie Kohlrabi und Möhren auf. Zu den Verlusten kommen ein erhöhter Ernte- und Sortieraufwand und erhöhtes Risiko für Reklamationen. Die Fraßstellen bieten Eintrittspforten für Fäulen im Feld und in der Lagerung.
Im Hopfenbau werden Hopfengärten mit minimaler Bodenbearbeitung und starkem Bodenbewuchs verstärkt befallen. Besonders Junghopfen ist sensibel gegenüber den Wühlmausschäden.
Schermäuse gehören gemeinsam mit der Erdmaus, der Feldmaus und der Rötelmaus zu den Wühl- oder Kurzschwanzmäusen und damit zu einer anderen Familie und Unterfamilie als Langschwanzmäuse (Ratten, Hausmaus, Waldmaus u.a.). Schermäuse leben vorwiegend unterirdisch und nutzen ein breites Spektrum an pflanzlicher Nahrung sowie Lebensräumen. Durch ihr gutes Schwimm- und Tauchvermögen ist sie zum Beispiel auch gut an gewässernahe Habitate angepasst.
Sie pflanzen sich zwischen März und Oktober fort, unter wärmender Schneedecke auch im Winter. Drei- bis viermal jährlich erfolgt ein Wurf mit meist zwei bis sechs Jungen. Da die Wühlmaus schon nach zwei Monaten fortpflanzungsbereit ist, kommt es in Jahren mit optimalen Lebensbedingungen zu Massenvermehrungen, so dass im Obst-, Acker- und Gartenbau schon bis zu 700 Tiere pro Hektar erfasst wurden.
Ihre höchste Populationsdichte erreichen die Nagetiere im Spätherbst. Sie werden meist bis zu zwei Jahre alt. Für die mit ihrem Körperbau an die Gangbreite angepassten Hermelin und Mauswiesel ist die Schermaus das Hauptbeutetier. Zudem werden sie von Greifvögeln, Eulen sowie Störchen und Reihern erbeutet.
Wühlmäuse können nur mit Fallen direkt bekämpft werden. Dies sollte im Herbst vor Wintereinbruch bis zum Vegetationsbeginn erfolgen, im Sommer ist sie nicht effektiv. Bei hohem Befall sollten die Fallen zwei- bis dreimal neu gestellt werden.
Alternativ zu den Wühlmausfallen werden auch Lebendfallen in Verbindung mit Einwanderungsbarrieren getestet.
Im Ökologischen Landbau sind derzeit keine Pflanzenschutzmittel gegen Nagetiere zugelassen. Kohlendioxid als Begasungsmittel ist nur als Insektizid und Akarizid im Vorratsschutz zugelassen. Das als Biozid zugelassene Kohlenmonoxid als Begasungsmittel ist nicht für den Pflanzenschutz sondern einzig für den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren (z.B. in Nahrungs- und Futtermitteln) anwendbar.