Bei der vollmobilen Schlachtung werden alle Teilschritte des Schlachtprozesses – also Betäuben, Entbluten, Enthäuten/ Entborsten, Ausnehmen und Grobzerlegen – vor Ort mithilfe eines Trucks oder Trailers durchgeführt. Vorgeschrieben ist unter anderem eine Einrichtung zum Betäuben der Tiere. Darüber hinaus ist ein Kühlungsmodul integriert. Der Truck oder Anhänger fungiert somit wie eine Art "fahrbarer Schlachthof" und kann von Betrieb zu Betrieb fahren.
Genau wie ein stationäres Schlachtunternehmen muss eine solche vollmobile Schlachteinheit eine EU-Zulassung nach den Verordnungen (EG) Nr.852 und 853/2004 erwirken. Das ist mit viel Aufwand und umfangreichen Anträgen verbunden, lohnt sich also vor allem für Schlachtbetriebe, da der "fahrbare Schlachthof" unabhängig vom landwirtschaftlichen Betrieb zugelassen ist und damit eine höhere Stückzahl hervorbringen kann.
Die vollmobile Schlachtung durch einen EU-zertifizierten Schlachtbetrieb unterliegt nicht den oben genannten Beschränkungen für Huftiere hinsichtlich der Tierzahl.
Vollmobile Schlachtungen werden in der Praxis bislang weit überwiegend bei Geflügel durchgeführt. Für die vollmobile Schlachtung von Schweinen und Rindern existieren inzwischen allerdings einige wenige Prototypen, die sich in der Erprobungsphase befinden.
Schlachtung im eigenen Schlachthaus
Neben den mobilen Lösungen gibt es für tierhaltende Betriebe zudem die Möglichkeit, ein eigenes stationäres Schlachthaus zu betreiben – damit wird die gesamte Wertschöpfung auf dem Hof gehalten und Tiertransporte werden ebenfalls vermieden. In Kombination mit einer eigenen Metzgerei, einem Hofladen und einem Online-Shop sowie der Zusammenarbeit mit dem regionalen Lebensmitteleinzelhandel kann sich diese Investition durchaus lohnen – ist aber auch mit hohen Kosten und umfangreichen Zulassungen verbunden.