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Verantwortungseigentum: Nachhaltige Nachfolge

Wie stelle ich mein Unternehmen langfristig so auf, dass es der gesellschaftlichen Vision treu bleibt, mit der es gegründet wurde? Dieser Frage stellen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere im Zusammenhang mit der Unternehmens-nachfolge. Für einige führt der Weg ins Verantwortungseigentum. Was bedeutet das und wie kann man ein Unternehmen ins Verantwortungseigentum überführen?
Wie stelle ich mein Unternehmen zukunftsfähig auf? Wie kann ich sicherstellen, dass auch zukünftig die inneren Werte meines Unternehmens erhalten bleiben und die Vision, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, weiterhin Bestand hat?
Diese Fragen stellen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn es um die Planung der Nachfolge geht. Sei es, weil der Firmengründer oder die Firmengründerin aus Altersgründen aufhören möchte oder Führungskräfte aus anderen Gründen ausscheiden.
Die nächste Generation
Die Bio-Branche war von Anfang an geprägt durch einen hohen Anteil an familiengeführten Unternehmen. Aber auch viele Firmen mit starken Gründungspersönlichkeiten ohne den entsprechenden familiären Hintergrund stehen vor der Entscheidung, wie es weitergehen soll. Neben der Kernfrage an welche Person ein Unternehmen übergeben wird, innerfamiliär oder außerfamiliär, spielt auch die Rechts- und Wirtschaftsform eine Rolle.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, möchten Unternehmerinnen und Unternehmen verhindern, dass aus finanzieller Not heraus externe Investorinnen und Investoren mit kapitalistischen Interessen Anteile an der Firma erwerben, ohne die inneren Werte des Unternehmens zu teilen. Insbesondere in Situationen ohne familiäre Nachfolge gilt es zu entscheiden, wie das Unternehmen auch über die Folgegenerationen hinweg nachhaltig aufgestellt werden kann.
Verantwortungseigentum
Wer Diskussionen zum Thema verfolgt, hört immer häufiger Begriffe wie "Verantwortungseigentum", "Purpose", oder "Das sich selbst gehörende Unternehmen". Die Idee dahinter ist einfach: Selbstbestimmung und Vermögensbindung. Relevante Entscheidungen über das Unternehmen sollen nur von Menschen getroffen werden, die dem Unternehmen auch verbunden sind. Und der materielle Wert, den ein Unternehmen schafft, soll auch genau da verbleiben oder zumindest dort, wo gleiche Ziele und Werte verfolgt werden. Dahinter steht ein Wirtschaftsverständnis, das Verantwortung und Sinnhaftigkeit in den Mittelpunkt stellt.
Knackpunkt Rechtsform
Für viele Bio-Hersteller ist genau das ein zukunftsfähiger Weg. Ein Unternehmen im Verantwortungseigentum kann sicherstellen, dass die eigenen ökologischen und sozialen Ziele auch nach einer Unternehmensübergabe noch im Mittelpunkt stehen. Für viele Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer ist es eine Möglichkeit, ein vielleicht inzwischen gewachsenes Unternehmen wirtschaftlich gesicherter und enkeltauglicher aufzustellen. Allerdings gibt es in Deutschland derzeit noch keine geeignete Rechtsform für Unternehmen im Verantwortungseigentum. Organisationen, wie zum Beispiel die Purpose Stiftung oder die GLS Bank sind sehr aktiv, Unternehmen dabei zu unterstützen ins Verantwortungseigentum zu gehen und setzen sich gleichzeitig für eine neue Rechtsform "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmbH-gebV) ein.
Es bleibt eine Einzelfallentscheidung
Es gibt auch Stimmen, die dieser möglichen neuen Rechtsform kritisch gegenüberstehen, da sie Kaufinteressen deutlich schwächen könnte und Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber benötigt werden, die keine kurzfristigen finanziellen Ziele verfolgen, sondern die langfristigen inhaltlichen Werte des Unternehmens teilen. Nichtsdestotrotz ist ein Unternehmen in Verantwortungseigentum sicherlich für viele in der Bio-Branche eine interessante Option, da langfristige soziale Ziele oft den Kern dieser Unternehmen ausmachen. Welche Wahl letztendlich getroffen wird, bleibt die individuelle Entscheidung der Unternehmerin oder des Unternehmers.
Prinzipiell lassen sich viele Rechtsformen in Verantwortungseigentum umwandeln. Die folgende Übersicht zeigt, welche sich bisher am meisten bewährt haben:
Die klassische Rechtsform der GmbH bietet über die Satzung und die Gesellschaftsan-teile die Möglichkeit, das Eigentum im Unternehmen zu belassen oder Vorgaben für die Gewinnverwendung zu machen.
Einige Unternehmen wählen zum Beispiel die Stiftungslösung. Dafür wird eine Stiftung gegründet, welche als langfristige alleinige oder mehrteilige Eigentümerin des Unterneh-mens dient. Unternehmen aus der Bio Branche, die diesen Weg gewählt haben, sind zum Beispiel Taifun, das Märkische Landbrot und die Bohlsener Mühle.
Kommt eine Stiftung nicht in Frage, weil der Aufwand zu groß oder umfangreich ist, gibt es die Option über die Vorgaben in der GmbH-Satzung, die Verwaltung von Vermögen und Verantwortung klar zu definieren und durch das Veto-Anteil-Modell sicherzustellen, dass das Firmenvermögen dem Unternehmenszweck dient und nicht privatisiert wird. So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer des Unter-nehmens dieses nicht verkaufen, Gewinne nicht entnommen werden dürfen und die Eigentümerinnen und Eigentümer im Unternehmen präsent sein müssen. Auch eine Regelung für Überschüsse, zum Beispiel die Spende an ökologische oder soziale Zwecke kann so festgelegt werden. Als Veto-Anteil wird 1Prozent des Eigentums, zum Beispiel an eine Stiftung übertragen, die das Recht hat, gegen den Verkauf des Unternehmens oder gegen Satzungsänderungen ein Veto einzulegen. Ein solches Modell hat beispielsweise das Bio-Unternehmen ARCHE Naturprodukte GmbH gewählt.
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Sonderform der GmbH und häufig für Start-ups oder kleinere Unternehmen interessant, da für die Gründung kein großes Stammkapital vorhanden sein muss. Ähnlich wie bei der GmbH kann das Stammkapital auf mehrere Anteile aufgeteilt werden. Durch Trennung der Stimm- und Gewinnrechte im Gesellschaftsvertrag der UG, sowie Einführung des Veto-Anteil-Modells ist eine Kombi-nation dieser Rechtsform mit dem Verantwortungseigentum möglich.
Eine Genossenschaft gehört schon per se nur den Mitgliedern, die Genossenschaftsantei-le halten. Allerdings ist es im Genossenschaftsrecht durchaus möglich, Anteile auch an Personen zu vergeben, die keine Verbundenheit mit dem Unternehmen haben und aus ei-ner Distanz heraus über das Unternehmen entscheiden können.
Während Genossenschafen in sich ein sehr demokratisches Verständnis haben, sind die Grundprinzipien des Verantwortungseigentums nicht zwangsweise darin verankert. Ähnlich wie bei der GmbH lässt sich dies jedoch lösen, indem diese Prinzipien in der Satzung der Genossenschaftverankert werden und gleichzeitig ein Veto-Anteil-Modell etabliert wird. Die erste Genossenschaft im Verantwortungseigentum ist eine konventionelle Winzerei, die Habitat Weine eG. Aber auch einige Bio-Molkereien sind genossenschaftlich organisiert und zu 100% in den Händen ihrer Bäuerinnen und Bauern, wie zum Beispiel die Molkerei Berchtesgadener Land oder die Schrozberger Molkerei.
Die Purpose-Stiftung bietet Musterverträge (PDF-Dokument) für GmbHs, UGs und Genossenschaften im Verantwortungseigentum an.
ARCHE Naturprodukte: Ein Unternehmen in Verantwortungseigentum
ARCHE Naturprodukte ist wie die meisten Bio-Unternehmen ein klassisches mittelständisches Unternehmen. Oekolandbau.de sprach mit dem Geschäftsführer Stefan Schmidt darüber, was Verantwortungseigentum genau bedeutet und welche Vorteile sich daraus für Bio-Unternehmen ergeben.
Oekolandbau.de: Herr Schmidt, Warum haben Sie sich entschieden, das Unternehmen ins Verantwortungseigentum zu geben?
Stefan Schmidt: Dafür gab es ganz unterschiedliche Motive. Einerseits wollte ich in meinen unternehmerischen Entscheidungen von der Geldgeberseite unabhängig bleiben, weil ich das Unternehmen am besten kenne. Demnach galt die Suche einem Modell, das zwar klassisch gewinnorientiert bleibt, bei dem aber der Unternehmer den vollen Gestaltungsspielraum hat, zum Beispiel wie schnell oder langsam die Firma wachsen soll. Grundsätzlich habe ich auch die Auffassung, dass ein Unternehmen ja nicht vorwiegend von seinem Eigentümer "allein" aufgebaut wird, sondern es ist immer ein Gemeinschaftswerk, bei dem die Mitarbeitenden einen hohen Anteil vor allem zur Entwicklung nach der Gründung beitragen. Der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin ist Impulsgeber, aber eben nicht allein. Er kann allein buchstäblich gar nichts machen. Die Mitarbeitenden geben genauso ihre Lebenszeit, ihre Kreativität und Erfahrung in das Unternehmen hinein. Diese ist einmalig, also unwiederbringlich in das Unternehmen investiert, wenn auch gegen Bezahlung. Das will ich mir nicht einfach aneignen und dann weiterverkaufen oder -vererben wie einen "Sack Kartoffeln". Die Leistung des Unternehmens, seine Ideale, seine inhaltliche Substanz, seine positiven Grundsätze müssen also wertgeschätzt und letztlich auch geschützt werden, vor allem vor der Übernahme durch fremde Kapitalinteressen und anonyme Eigentümer oder rein gewinnorientierte Mitgesellschafter, wie zum Beispiel Aktionärinnen und Aktionäre, die weit entfernt sind von der Wirklichkeit im Unternehmen. Das ist auch ein gutes Mittel gegen den Trend zur Monopolisierung.
Das sogenannte "Verantwortungseigentum" definiert die Trennung von Kapital und "Governance", also Führung, als ein wesentliches Mittel, um dem quartalsorientierten Kurzfrist-Denken ein Gegenmodell entgegenzusetzen. Diese Unabhängigkeit des Unternehmers oder der Unternehmerin ermöglicht in vielen Fällen erst eine strategische, langfristige Unternehmensentwicklung von "ruhiger Hand". Wenn das Unternehmen sich dagegen laufend nach kurzfristigen Kapitalinteressen richten muss oder jederzeit Interventionen der Kapitalgeber-Seite befürchten muss, wird eine auf mittel- und langfristigen Erfolg ausgerichtete Unternehmenspolitik oft erschwert.
Die Entscheidung für "Verantwortungseigentum" bedeutet auch in Hinblick auf die Unternehmens-Nachfolge die Einführung des Grundsatzes "Fähigkeiten-Verwandtschaft statt nur Blutsverwandtschaft". Die Nachfolge-Unternehmerin oder der Nachfolge-Unternehmer muss im Veto-Share Modell der PUPOSE-Stiftung, das auch ARCHE nutzt, zuvor von einem neutralen "Nachfolge-Rat" auf seine Eignung überprüft und bestätigt werden. Blutsverwandte wie Kinder können also Nachfolger oder Nachfolgerin werden, aber es gibt keine Garantie dafür.
Bei der Weitergabe eines in Verantwortungseigentum konstituierten Unternehmens an eine Nachfolge muss dieser oder diese keine hohen Kapitalmittel mitbringen, die zum Beispiel bei einem "normalen" Verkauf benötigt würden und somit wahrscheinlich wieder vorwiegend kapitalorientierte Interessen in das Unternehmen einbringen würden. So kann unter anderem eine qualifizierte und engagierte Person aus der Mitarbeiterschaft das Unternehmen auch mit relativ geringen Mitteln als Eigentümerin oder Eigentümer erwerben, denn entscheidend sind dessen Stimmrechte, nicht dessen Kapitalanteil. Somit wird die Nachfolge potenziell vereinfacht und für viele mittelständische Unternehmen würde sich die Suche nach einer Nachfolge wesentlich erleichtern. Dies würde insbesondere bei Einführung der fertig entwickelten Rechtsform "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" gelten.
Verantwortungseigentum kann potenziell zu einer weiteren, flexibler machenden Form neben dem klassischen Familienunternehmen werden. Der Spielraum für die Nachfolge von Familienunternehmen würde erheblich größer, so auch bei ARCHE. Bis zu 500.000 familiengeführte Unternehmen suchen in Deutschland in den nächsten Jahren nach einer Nachfolge und viele finden sie nicht in der Familie. Die Folge ist der Verkauf an kapitalorientierte Investorinnen und Investoren – oder die Schließung.
Oekolandbau.de: Sehen Sie bei Unternehmen aus der Bio-Branche eine besondere Bedeutung beziehungsweise Verantwortung eine Unternehmensform zu wählen, die zum Beispiel das Kapital im Unternehmen lässt oder nur ökologisch sozialen Strukturen zugutekommt?
Stefan Schmidt: Verantwortungseigentum oder später die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist ja keine "Rechtsform", die sich nur für besonders "nachhaltig" orientierte Branchen eignet, sondern einfach für alle unternehmergeführten Betriebe. Aber nach meinem Gefühl sind gerade in unserer Branche viele Pioniere vor vielen Jahrzehnten mit einer "gesellschaftlichen" Vision angetreten, ganz gleich, ob sich das hauptsächlich in den Produkten ausdrückte, oder ganzheitlicher gedacht war. Viele wollten eine andere, menschengerechtere Wirtschaft. Insofern müsste das Modell eigentlich in unserer Branche viel Zuspruch finden, zumal sich auch hier aktuell etliche Nachfolge-Situationen ergeben.
Oekolandbau.de: Wenn Sie anderen Unternehmen einen Rat geben können, die sich ak-tuell mit der Frage nach der geeigneten Wirtschaftsform beschäftigen, zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgesituation – welcher Rat wäre das?
Stefan Schmidt: Ich würde ihnen zumindest empfehlen, sich näher mit dem Modell Verantwortungseigentum zu beschäftigen. Dessen große Vorteile sind bei oberflächlicher Betrachtung gar nicht so schnell zu erfassen, für viele wirkt das Modell auf den ersten Blick sogar kontraintuitiv, denn – ob wir wollen oder nicht – wir sind mit dem tradierten Eigentums- und Gewinnmodell sozialisiert worden. Warum soll man sein Unternehmen eigentlich "stiften"? Andererseits – man kann sich ja durchaus eine Altersabsicherung aus dem Unternehmen ausbedingen. Das lässt sich alles lösen.
Und ganz nebenbei vermittelt es mir eine hohe Zufriedenheit, mich zum Verantwortungseigentum entschlossen zu haben. Es weist einen direkten Weg in eine bessere Zukunft, in der nicht mehr allein die Kapitalinteressen bestimmen, was wir zu tun, zu lassen und zu konsumieren haben. Sondern Unternehmerinnen und Unternehmer, die eben Menschen mit viel Erfahrung, Herzblut und Weitsicht sind.
Mehr dazu auf Oekolandbau.de:
Mehr Infos im Web:
- Open-Content Materialien der Purpose Stiftung
- Verantwortungseigentum – Unternehmenseigentum für das 21. Jahrhundert (PDF-Dokument)
- Eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum
- Allensbach-Studie: Verantwortungseigentum - Zur Resonanz von Familienunternehmen auf eine spezifische Option für die Nachfolgeregelung (PDF-Dokument)
- Institut für Mittelstandsforschung, Bonn: Gesellschaft mit gebundenen Vermögen – eine kritische Betrachtung aus ökonomischer Sicht (PDF-Datei)
Letzte Aktualisierung 11.09.2024



