Die Tierhaltung ist im Öko-Landbau an die Fläche gebunden: Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 170 Kilogramm (für Öko-Verbände gilt: 112 kg) Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten. Das entspricht maximal 230 (für Öko-Verbände gilt: 140) Legehennen je Hektar.
Seit 2022 gilt: Es dürfen maximal zwei erhöhte Ebenen (Volierenhaltung) übereinander im Stall angeordnet werden. Viele deutsche Öko-Legehennenbetriebe haben drei erhöhte Ebenen. Für diese Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2030. Dabei darf bezogen auf den Stallinnenbereich (Warmbereich) der maximale Tierbesatz von sechs Tieren je Quadratmeter Stallgrundfläche nicht überschritten werden. Bei den meisten Öko-Verbänden ist das anders. Hier gilt auch für die Volierenhaltung: Maximal 12 Legehennen je Quadratmeter Stallgrundfläche.
Pro Stall dürfen in der Öko-Haltung maximal 3.000 Legehennen gehalten werden. Es spricht jedoch nichts dagegen mehrere Ställe in einem Gebäude unterzubringen, wenn sie blickdicht voneinander abgetrennt sind. Die meisten Öko-Verbände haben hier wiederum strengere Anforderungen: Hier ist die Anzahl an Stalleinheiten je Gebäude (unterschiedlich) begrenzt. Sie fordern darüber hinaus, dass ein überdachter Außenklimabereich (Kaltscharrraum) angeboten werden muss.
Für die Einstreu muss ökozertifiziertes Material verwendet werden. Ist dies nicht verfügbar, kann auf konventionelle Herkünfte zurückgegriffen werden. Vorgeschrieben ist weiterhin, dass eine ununterbrochene Nachtruhe ohne künstliche Beleuchtung von mindestens acht Stunden gewährleistet ist.
Öko-Legehennen müssen Zugang zu einem Grünauslauf haben, wann immer die Witterung dies zulässt – mindestens ein Drittel ihrer Lebenszeit. Der Grünauslauf wird nur bis maximal 150 Meter Umkreis zum Stall angerechnet (gerechnet ab nächstgelegener Flugklappe). Für den Fall, dass das Freigelände genügend Schutz vor schlechtem Wetter und Raubtieren bietet (mindestens vier gleichmäßig verteilte Schutzeinrichtungen je Hektar), darf die Auslaufdistanz auf bis zu 350 Meter erhöht werden. Für bauliche Anpassungen ist eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2030 vorgesehen.
Fütterung
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Wenn eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind konventionelle Eiweißfuttermittel befristet bis 31. Dezember 2026 bei Junggeflügel bis 18 Wochen erlaubt, mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Nach EU-Öko-Verordnung müssen mindestens 30 Prozent, nach den Richtlinien der Verbände mindestens 50 Prozent (bei Demeter sogar 70 Prozent) des benötigten Futters auf dem eigenen Betrieb beziehungsweise mithilfe eines regionalen Kooperationspartners erzeugt werden. Außerdem ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben.
Tiergesundheit
Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist im Öko-Landbau verboten. Werden Öko-Legehennen mehr als dreimal pro Jahr mit solchen Arzneimitteln behandelt, verlieren sie ihren Öko-Status. Für die Anwendung von pflanzlichen, homöopathischen oder natürlichen Mitteln gibt es hingegen keine Einschränkungen.
Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist verboten.