Die Datenbank steht unter www.organicXlivestock.de zur Verfügung. Dort finden Sie auch weitere Informationen, Benutzerhandbücher und Anleitungen zu den Funktionen.
Im Folgenden wurden einige Fragen und Antworten für die Praxis zusammengetragen:
Für welche Tiere können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden?
Ausnahmegenehmigungen können nur für Zuchttiere beantragt werden bzw. für nicht-ökologisches Geflügel, sofern die Junghennen und Masthähnchen weniger als drei Tage alt sind.
Können auch andere Tiere außer Zuchttieren eingestellt werden?
Ja, es können auch Tiere zur Mast (aber keine Schlachttiere, also ausgemästete Tiere) eingestellt werden. Für solche Tiere kann man jedoch keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Können auch Nicht-Landwirtinnen und Nicht-Landwirte Tiere einstellen?
Ja, es können bspw. Zuchtverbände Tiere für ihre Mitglieder einstellen. Um einen Zugang zu erhalten, melden Sie sich am besten unter organicXlivestock@fibl.org.
Wie oft muss ich ein Angebot aktualisieren und was mache ich, wenn ein Angebot nicht mehr verfügbar ist?
Wenn ein Angebot nicht mehr verfügbar ist, muss es innerhalb von 24 Stunden unter "meine Angebote" deaktiviert werden. Sie werden regelmäßig Erinnerungsmails erhalten mit der Bitte die Aktualität der Angebote zu bestätigen. Wenn dies nicht erfolgt, wird das betreffende Angebot nach 60 Tagen deaktiviert.
Kann ich auch Tiere in anderen Ländern anbieten?
Anfangs wurde die Datenbank nur in Deutschland genutzt, ab dem 01.01.2022 auch in Dänemark und Frankreich. Weitere Länder haben Interesse bekundet, sodass zukünftig eventuell auch in diesen Ländern Tiere angeboten werden können.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Ausnahme-genehmigung durch die Behörden?
Dazu gibt es keine konkreten Vorgaben; die Behörden bemühen sich, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Am besten planen Sie ausreichend Zeit vor dem Zukauf eines Tieres ein und stellen den Antrag frühzeitig.
Zum Abschlussbericht des Projekts