Rechtsauslegung von Artikel 28 Absatz 1
Im Rahmen des Projektes hat das Projektteam mit Unterstützung einer fachkundigen Juristin eine detaillierte Rechtsauslegung von Artikel 28 Absatz 1 ausgearbeitet. Konkret umfasst das Auslegungsdokument folgende Inhalte:
- Es zeigt die gesetzlichen Neuregelungen/Unterschiede zu Vorsorgemaßnahmen im Vergleich zur bisherigen EG-Öko-Verordnung auf.
- Es präzisiert Begrifflichkeiten und den Anwendungsbereich von Artikel 28 (1) und legt diese an Stellen, welche für die Umsetzungspraxis relevant sind, praxisnah aus.
- Es benennt Praxisbeispiele für die Bereiche Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Handel/Import.
Praxisleitfäden und Arbeitshilfen
Die im Projekt entwickelten Praxisleitfäden und Arbeitshilfen dienen Bio-Unternehmen als Nachschlagewerk und helfen ihnen dabei, die Vorgaben des Artikels 28 (1) zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.
Im Rahmen des Projektes wurden für Unternehmen der landwirtschaftlichen Erzeugung (Pflanzenbau/ Tierhaltung) sowie für Weinbaubetriebe und Imkereien, abgestimmt auf die jeweilige Zielgruppe, zwei Praxisleitfäden und drei Arbeitshilfen entwickelt.
Für lebensmittel- und futtermittelverarbeitende Unternehmen wurden im Projekt ein Praxisleitfaden, drei Branchenbeispiele sowie Dokumentationsvorlagen erstellt.
Für Handels- und Import-Unternehmen wurden im Projekt ein gemeinsamer Praxisleitfaden und vier Arbeitshilfen, angepasst an die Belange von Großhandels-, Einzelhandels-, Importunternehmen und Erstempfängern entwickelt.
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