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Datenbank für ökologische Tiere

Mit dem Projekt „Entwicklung einer Datenbank für ökologische Tiere und für juvenile Aquakulturtiere gemäß Art. 26 der EU VO 2018/484“ wurde eine Datenbank eingerichtet, in der die zum Verkauf stehenden ökologischen Tiere in Deutschland gelistet sind. Darüber hinaus können dort Anträge auf Zukauf konventioneller Tiere abgewickelt werden.
Empfehlungen für die Praxis
Nutzung der Datenbank
Informieren Sie sich bei einem geplanten Tierzukauf frühzeitig über verfügbare Tiere. Dazu können Sie auf der Website von organicXlivestock nach ökologischen Tieren suchen. In der Datenbank finden Sie Angebote von anderen landwirtschaftlichen Öko-Betrieben, aber auch Zuchtverbände oder Viehhändler können ökologische Tiere in die Datenbank einstellen. Wenn Sie ein konventionelles Tier zukaufen möchten, stellen Sie möglichst früh einen Antrag und nehmen ggfs. Kontakt mit der für Sie zuständigen Behörde auf.
Wer kann Tiere einstellen?
Als landwirtschaftlicher Betrieb, aber auch als Zuchtverband oder Viehhändler, können Sie die Datenbank nutzen, um Tiere dort anzubieten. Das Einstellen ist kostenlos und freiwillig. Mit der Nutzung tragen Sie dazu bei, dass die Datenbank zu einem transparenten Hilfsmittel wird und die Verfügbarkeiten von ökologischen Tieren in Deutschland übersichtlich dargestellt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass ab dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung am 01.01.2022 jedes Tier, das nicht eingestellt ist, faktisch als nicht-verfügbar in Deutschland gilt.
Bei Rassen, die auf der roten Liste der gefährdeten Nutztierrassen stehen, dürfen auch erwachsene, nicht-nullipare Tiere ohne vorherige Genehmigung und ohne eine mengenmäßige Begrenzung zugekauft werden.
Babette Reusch
Informationen zum Projekt
Artikel 26 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 besagt, dass es ab dem 1. Januar 2022 in jedem Mitgliedsstaat eine Datenbank für ökologische Tiere und für ökologische juvenile Aquakulturtiere geben muss. Dort müssen Anbietende und Suchende die Möglichkeit erhalten, ökologische Zuchttiere und juvenile Aquakulturtiere kostenlos anzubieten und zu suchen. Neu ist, dass für jedes konventionelle Zuchttier, das von einem Öko-Betrieb gekauft wird, Landwirtinnen und Landwirte eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen müssen. Den Antrag kann man über einen personalisierten Zugang in der Datenbank stellen. Die Kontrollstellen und zuständigen Behörden können die Anträge auch direkt in der Datenbank bearbeiten.
Die Datenbank steht unter www.organicXlivestock.de zur Verfügung. Dort finden Sie auch weitere Informationen, Benutzerhandbücher und Anleitungen zu den Funktionen.
Im Folgenden wurden einige Fragen und Antworten für die Praxis zusammengetragen:
Für welche Tiere können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden?
Ausnahmegenehmigungen können nur für Zuchttiere beantragt werden bzw. für nicht-ökologisches Geflügel, sofern die Junghennen und Masthähnchen weniger als drei Tage alt sind.
Können auch andere Tiere außer Zuchttieren eingestellt werden?
Ja, es können auch Tiere zur Mast (aber keine Schlachttiere, also ausgemästete Tiere) eingestellt werden. Für solche Tiere kann man jedoch keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Können auch Nicht-Landwirtinnen und Nicht-Landwirte Tiere einstellen?
Ja, es können bspw. Zuchtverbände Tiere für ihre Mitglieder einstellen. Um einen Zugang zu erhalten, melden Sie sich am besten unter organicXlivestockfiblorg.
Wie oft muss ich ein Angebot aktualisieren und was mache ich, wenn ein Angebot nicht mehr verfügbar ist?
Wenn ein Angebot nicht mehr verfügbar ist, muss es innerhalb von 24 Stunden unter "meine Angebote" deaktiviert werden. Sie werden regelmäßig Erinnerungsmails erhalten mit der Bitte die Aktualität der Angebote zu bestätigen. Wenn dies nicht erfolgt, wird das betreffende Angebot nach 60 Tagen deaktiviert.
Kann ich auch Tiere in anderen Ländern anbieten?
Anfangs wurde die Datenbank nur in Deutschland genutzt, ab dem 01.01.2022 auch in Dänemark und Frankreich. Weitere Länder haben Interesse bekundet, sodass zukünftig eventuell auch in diesen Ländern Tiere angeboten werden können.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Ausnahme-genehmigung durch die Behörden?
Dazu gibt es keine konkreten Vorgaben; die Behörden bemühen sich, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Am besten planen Sie ausreichend Zeit vor dem Zukauf eines Tieres ein und stellen den Antrag frühzeitig.

Xenia Gatzert, Babette Reusch, Rolf Mäder, FiBL Deutschland e. V., Frankfurt
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
Xenia Gatzert
E-Mail: organicxlivestockfiblorg
Telefon: +49 69 7137699-855
09/2019 – 12/2021
Die Inhalte dieser Seite finden Sie hier auch in einem Praxismerkblatt als PDF-Datei.
Letzte Aktualisierung 22.04.2022
