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Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV!

Ziel des Projekts war es, durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bio-Zertifizierung in der AHV deren Akzeptanz zu erhöhen und so den Einsatz von Bio-Lebensmitteln zu steigern. Das Projekt begleitete den Entstehungsprozess der neuen Bio-AHV-Verordnung und leistete Praxisinput durch Einbindung der relevanten Akteursgruppen. Es wurden ein Praxisleitfaden zur Umsetzung der neuen Verordnung und eine E-Learning-Plattform für Bio-Kontrolleure und - Kontrolleurinnen erarbeitet.
Empfehlungen für die Praxis
Worum geht es bei der neuen Bio-AHV-Verordnung?
Der Gesetzgeber hat entschieden: Seit dem 4. Oktober 2024 ist die Bio-Zertifizierung in der Gastronomie und Gemein-schaftsverpflegung über das Ökolandbaugesetz und die Bio-AHV-Verordnung gesetzlich geregelt. Die Anforderungen für Küchen an die Bio-Zertifizierung wurden vereinfacht und eine neue optionale Auszeichnung eingeführt.
Das ändert sich für Küchen
Die Kennzeichnung darf nach der neuen Bio-AHV-Verordnung nur noch über die Auslobung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen (mit 100 Prozent Bio-Zutaten) erfolgen. Aufwändige Warenflussberechnungen bei Parallelproduktion von Bio-Menüs und Bio-Menükomponenten in der Küche sind nicht mehr nötig, da die gleichen Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse am selben Tag nicht in der Küche verwendet werden dürfen.
Bio-Zutatenübersicht
Eine tagesaktuelle Bio-Zutatenübersicht ist Pflicht. In dieser Übersicht kann auch zusammenfassend gekennzeichnet werden, zum Beispiel über Produktgruppen oder über alle Zutaten ("alles bio"). Auch eine Negativkennzeichnung ist möglich: "alles bio außer…". Wie bisher sind Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse nur von nach der EU-Bio-Verordnung zertifizierten Lieferanten und Lieferantinnen zu beziehen und müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Das neue Bio-AHV-Logo
Zusätzlich kann nun auch der wertmäßige Anteil aller eingesetzten Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse am gesamten Wareneinsatz an Lebensmitteln in der Küche über ein neues Logo kenntlich gemacht werden. Die Stufe Bronze steht für einen wertmäßigen Anteil von 20 - 49 Prozent, Silber für 50 - 89 Prozent und Gold für 90 - 100 Prozent. Dokumentationsmethoden und -hilfen zum Nachweis des wertmäßigen Bio-Anteils, stehen auf oekolandbau.de zum Download bereit.
"Durch den im Projekt erarbeiteten Praxisleitfaden wird den verant-wortlichen Akteuren die Umsetzung der neuen Bio-AHVV erheblich erleichtert und damit eine wichtige Hürde für die Bio-Zertifizierung in Küchen abgebaut." (Stefanie Limbach, HDI Service AG)
Informationen zum Projekt
Die nationale Regelung für die Zertifizierung in Bio-Küchen, das deutsche Ökolandbaugesetz, verwies bis Oktober 2023 bis auf einige Sonderregelungen im Wesentlichen auf die EU-Öko-Verordnung 834/2007.
Mit der neuen EU-Öko-Verordnung 2018/848 wären die Anforderungen an die Bio-Zertifizierung von AHV-Unternehmen wegen der Komplexität des neuen EU-Bio-Rechts, erheblich gestiegen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass Küchen weniger motiviert wären, Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse einzusetzen, oder sie wären aus der Bio-Zertifizierung ausgestiegen. Zudem wäre es auch nicht wie in Dänemark möglich, den wertmäßigen Bio-Anteil von Zutaten und Erzeugnissen in einer Küche, für Verbraucher und Verbraucherinnen über ein gesetzlich geschütztes Logo sichtbar zu machen.
Projektinhalte
Im Rahmen des Projektes wurden vom Projektteam:
- verschiedene Kennzeichnungsoptionen für den Bio-Einsatz in der Gemeinschaftsgastronomie erarbeitet und vorgestellt,
- Prüfszenarien zur Durchführung der Bio-Zertifizierung in der Gemeinschaftsgastronomie entwickelt und eine Folgenabschätzung durchgeführt,
- Vorschläge für gesetzliche Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit bewertet,
- durch eine Befragung von Küchen Faktoren für den Erfolg und den Misserfolg einer Bio-Zertifizierung in der Gemeinschaftsgastronomie identifiziert,
- durch Praxistests die gesetzlichen Neuregelungen getestet und
- Unterstützungsmaterialien zur Umsetzung der neuen Bio-AHV-Verordnung erstellt.
Leitfaden und E-Learning
Der im Projekt entwickelte Leitfaden wurde in einer Reihe von Webinaren der Praxis vorgestellt.
Um praxisorientierte Bio-Kontrollen zu unterstützen, wurde zudem ein E-Learning-Angebot für Bio-Kontrolleure und Bio-Kontrolleurinnen erstellt.
- a’verdis Rainer Roehl und Dr. Carola Strassner GbR, Münster
- Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Göttingen
- a’verdis Rainer Roehl und Dr. Carola Strassner GbR
Mendelstraße 11
48149 Münster
Rainer Roehl: E-Mail: rainer.roehla-verdiscom / Telefon 02 51 / 133 88 446 - GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstraße 4
37073 Göttingen
Jochen Neuendorff: E-Mail: jochen.neuendorffgfrsde / Telefon 05 51 / 58 65 7
Laufzeit des Projektes: 09/2019 – 06/2024
Die Inhalte dieser Seite finden Sie hier auch in einem Praxismerkblatt als PDF-Datei.
Letzte Aktualisierung 19.09.2025
