Worum geht es bei der neuen Bio-AHV-Verordnung?
Der Gesetzgeber hat entschieden: Seit dem 4. Oktober 2024 ist die Bio-Zertifizierung in der Gastronomie und Gemein-schaftsverpflegung über das Ökolandbaugesetz und die Bio-AHV-Verordnung gesetzlich geregelt. Die Anforderungen für Küchen an die Bio-Zertifizierung wurden vereinfacht und eine neue optionale Auszeichnung eingeführt.
Das ändert sich für Küchen
Die Kennzeichnung darf nach der neuen Bio-AHV-Verordnung nur noch über die Auslobung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen (mit 100 Prozent Bio-Zutaten) erfolgen. Aufwändige Warenflussberechnungen bei Parallelproduktion von Bio-Menüs und Bio-Menükomponenten in der Küche sind nicht mehr nötig, da die gleichen Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse am selben Tag nicht in der Küche verwendet werden dürfen.
Bio-Zutatenübersicht
Eine tagesaktuelle Bio-Zutatenübersicht ist Pflicht. In dieser Übersicht kann auch zusammenfassend gekennzeichnet werden, zum Beispiel über Produktgruppen oder über alle Zutaten ("alles bio"). Auch eine Negativkennzeichnung ist möglich: "alles bio außer…". Wie bisher sind Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse nur von nach der EU-Bio-Verordnung zertifizierten Lieferanten und Lieferantinnen zu beziehen und müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Das neue Bio-AHV-Logo
Zusätzlich kann nun auch der wertmäßige Anteil aller eingesetzten Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse am gesamten Wareneinsatz an Lebensmitteln in der Küche über ein neues Logo kenntlich gemacht werden. Die Stufe Bronze steht für einen wertmäßigen Anteil von 20 - 49 Prozent, Silber für 50 - 89 Prozent und Gold für 90 - 100 Prozent. Dokumentationsmethoden und -hilfen zum Nachweis des wertmäßigen Bio-Anteils, stehen auf oekolandbau.de zum Download bereit.