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Identifikation kritischer Kontrollpunkte zur Absicherung der Öko-Integrität

Um Bio-Unternehmen bei der Umsetzung der in der EU-Öko-Verordnung geforderten Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen zu unterstützen, wurden im Rahmen eins Forschungsprojektes Leitfäden und Arbeitshilfen entwickelt. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter von Bio-Unternehmen, Verbänden, zuständigen Behörden und Kontrollstellen.
Empfehlungen für die Praxis
Was müssen Bio-Unternehmen ab dem Inkrafttreten der neuen Öko-Verordnung beachten?
Die neue ab dem 01.01.2022 geltende Öko-Verordnung konkretisiert die Vorsorgepflichten zur "Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe". Alle Bio-Unternehmen müssen ein Konzept erstellen, mit dem Risiken der Kontamination oder der Vermischung mit nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen innerhalb des betrieblichen Verantwortungsbereiches systematisch erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.
Risiken ermitteln
An erster Stelle steht die Ermittlung von Risiken, sogenannter Bio-Kritischer Kontrollpunkte (BioKKP). Damit gemeint sind alle Punkte oder Prozesse, die das Risiko bergen, dass Bio-Erzeugnisse mit in der Bio-Produktion nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen verunreinigt werden.
Vorsorgemaßnahmen festlegen
Für jeden ermittelten BioKKP sollten angemessene und wirksame Vorsorgemaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, um das Risiko einer Kontamination oder Vermischung gemäß dem Stand der Technik auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Den Umfang der Vorsorgemaßnahmen gilt es betriebsindividuell festzulegen. Wenn möglich, sollte ein Unternehmen die Maßnahmen an bestehende Prozesse anknüpfen und das Rad nicht von Neuem erfinden!
Dokumentation der Vorsorgemaßnahmen
Mit einer nachvollziehbaren Dokumentation der Vorsorgemaßnahmen können Bio-Unternehmen gegenüber der Öko-Kontrollstelle nachweisen, dass die geplanten Maßnahmen tatsächlich durchgeführt worden sind. Besonders relevant kann die Dokumentation spätestens dann für den Bio-Betrieb werden, wenn sich Spuren nicht zugelassener Stoffe in den Bio-Erzeugnissen finden. Der Nachweis eines funktionierenden Vorsorgekonzeptes kann dann zur Absicherung im möglichen Schadensfall dienen.
Die im Projekt erarbeiteten Praxisleitfäden und Arbeitshilfen bieten Bio-Unternehmen eine umfassende Sammlung möglicher Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung eines Vorsorgekonzeptes. (Babette Reusch, Projektleiterin)
Informationen zum Projekt
Gemäß Artikel 28 Absatz 1 der neuen Öko-Verordnung (EU) 2018/848 müssen Bio-Unternehmen ein systematisches Vorsorgekonzept entwickeln und umsetzen. Risiken der Kontamination, das heißt Risiken des Vorhandenseins von oder der Vermischung mit Erzeugnissen oder Stoffen, die für die Verwendung in der Bio-Produktion nicht zugelassen sind, müssen systematisch ermittelt und mit "verhältnismäßigen und angemessenen" Vorsorgemaßnahmen vermieden werden. Gegenstand des Projektes war es, die Anforderungen des Artikels 28 Absatz 1 praxisnah auszulegen und Bio-Unternehmen Hilfestellungen zur Umsetzung der neuen Anforderungen an die Hand zu geben.
Rechtsauslegung von Artikel 28 Absatz 1
Im Rahmen des Projektes hat das Projektteam mit Unterstützung einer fachkundigen Juristin eine detaillierte Rechtsauslegung von Artikel 28 Absatz 1 ausgearbeitet. Konkret umfasst das Auslegungsdokument folgende Inhalte:
- Es zeigt die gesetzlichen Neuregelungen/Unterschiede zu Vorsorgemaßnahmen im Vergleich zur bisherigen EG-Öko-Verordnung auf.
- Es präzisiert Begrifflichkeiten und den Anwendungsbereich von Artikel 28 (1) und legt diese an Stellen, welche für die Umsetzungspraxis relevant sind, praxisnah aus.
- Es benennt Praxisbeispiele für die Bereiche Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Handel/Import.
Praxisleitfäden und Arbeitshilfen
Die im Projekt entwickelten Praxisleitfäden und Arbeitshilfen dienen Bio-Unternehmen als Nachschlagewerk und helfen ihnen dabei, die Vorgaben des Artikels 28 (1) zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.
Im Rahmen des Projektes wurden für Unternehmen der landwirtschaftlichen Erzeugung (Pflanzenbau/ Tierhaltung) sowie für Weinbaubetriebe und Imkereien, abgestimmt auf die jeweilige Zielgruppe, zwei Praxisleitfäden und drei Arbeitshilfen entwickelt.
Für lebensmittel- und futtermittelverarbeitende Unternehmen wurden im Projekt ein Praxisleitfaden, drei Branchenbeispiele sowie Dokumentationsvorlagen erstellt.
Für Handels- und Import-Unternehmen wurden im Projekt ein gemeinsamer Praxisleitfaden und vier Arbeitshilfen, angepasst an die Belange von Großhandels-, Einzelhandels-, Importunternehmen und Erstempfängern entwickelt.
- Babette Reusch, Lena Guhrke, Wolfgang Neuerburg, Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland e.V., Frankfurt am Main
- Alexander Beck, Pia Uthe, Büro Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ), Bad Brückenau
- Dr. Jochen Neuendorff, Alix Roosen, Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS), Göttingen
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland
Kasseler Straße 1a,
60486 Frankfurt am Main
Babette Reusch
E-Mail: babette.reuschfiblorg
07/2020 - 12/2022
Die Inhalte dieser Seite finden Sie hier auch in einem Praxismerkblatt als PDF-Datei.
Letzte Aktualisierung 14.02.2023
